01.05.2002 Bekanntmachung der Beitrittserklärung des Bundesministeriums der Finanzen zur Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen über die Bildung eines gemeinsamen Sicherheitskooperati | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.05.2002 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 11.06.2002 Fassung Gültig ab 01.05.2002 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NRW. 2002 S. 242 Bekanntmachung der Beitrittserklärung des Bundesministeriums der Finanzen zur Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen über die Bildung eines gemeinsamen Sicherheitskooperationssystems zwischen ihren Polizeien vom
- Juli 2001 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom
- Juni 2002 Das Bundesministerium der Finanzen ist der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen über die Bildung eines gemeinsamen Sicherheitskooperationssystems zwischen ihren Polizeien vom
- Juli 2001 (Bekanntmachung vom
- Oktober 2001, GV. NRW. S. 796) gemäß Artikel 9 beigetreten. Die Beitrittserklärung wird nachfolgend bekannt gemacht. Düsseldorf, den
- Juni 2002 Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Wolfgang C l e m e n t (L. S.) Beitrittserklärung des Bundesministeriums der Finanzen zur Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen über die Bildung eines gemeinsamen Sicherheitskooperationssystems zwischen ihren Polizeien vom
- Juli 2001 Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erklärt das Bundesministerium der Finanzen mit Wirkung vom
- Mai 2002 den Beitritt zu der oben genannten Sicherheitskooperationsvereinbarung. Die Regelungen der Vereinbarung finden sinngemäße Anwendung auf die Behörden der Zollverwaltung mit örtlicher Zuständigkeit im Land Nordrhein-Westfalen und ihren nachgeordneten Dienststellen. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der bestehenden personellen, sächlichen und organisatorischen Möglichkeiten. Berlin, den
- April 2002 Der Bundesminister der Finanzen Hans E i c h e l Zum Textanfang