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09.07.2008 Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidunge

09.07.2008 Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über den Bau und den Betrieb des „Billinghäuser Wehres“ in den Gemarkungen Orpethal und Westheim sowie | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 09.07.2008 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 19.08.2008 Fassung Gültig ab 09.07.2008 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NRW. S. 578, in Kraft getreten am

  1. Juli
  2. Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über den Bau und den Betrieb des „Billinghäuser Wehres“ in den Gemarkungen Orpethal und Westheim sowie für die damit verbundenen Gewässerbenutzungen Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom
  3. August 2008 Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am
  4. Juni 2008 /
  5. Juli 2008 die Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über den Bau und den Betrieb des „Billinghäuser Wehres“ in den Gemarkungen Orpethal und Westheim sowie für die damit verbundenen Gewässerbenutzungen abgeschlossen. Die Verwaltungsvereinbarung wird nachfolgend bekannt gemacht. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen In Vertretung Dr. Alexander S c h i n k Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über den Bau und den Betrieb des „Billinghäuser Wehres“ in den Gemarkungen Orpethal und Westheim sowie für die damit verbundenen Gewässerbenutzungen Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Land Hessen vertreten durch den Staatsminister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird gemäß § 55 Abs. 2 Satz 5 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom
  6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), geändert durch Gesetz vom
  7. November 2007 (GVBl. S. 792) und § 140 Abs. 3 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – Landeswassergesetz - LWG in der Fassung vom
  8. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926 / SGV. NRW. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom
  9. Dezember 2007 ( GV. NRW. S. 708 ), sowie Art. 1 und Art. 7 des Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände und Vereinbarungen auf dem Gebiet des Wasserrechts vom
  10. Januar 1974 /
  11. Februar 1974 folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Zuständige Behörde Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Als gemeinsame zuständige Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über den Bau und den Betrieb des „Billinghäuser Wehres“ in den Gemarkungen Orpethal und Westheim sowie für die damit verbundenen Gewässerbenutzungen wird das Regierungspräsidium Kassel als obere Wasserbehörde bestimmt. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Soweit die gemeinsame zuständige Behörde im Gebiet des anderen Landes hoheitlich tätig wird, hat sie im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Arnsberg das Recht des anderen Landes anzuwenden. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Inkrafttreten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Verwaltungsabkommen tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Für das Land Hessen: Wiesbaden, den
  12. Juli 2008 Der Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Wilhelm D i e t z e l Für das Land Nordrhein-Westfalen: Düsseldorf, den
  13. Juni 2008 Der Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Eckhard U h l e n b e r g Zum Textanfang

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