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Bekanntmachung der Zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2016 | RECHT.NRW.DE

Bekanntmachung der Zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen vom

  1. Dezember 2016 | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 22.04.2024 Fassung Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NRW. 2024 S. 242 . Bekanntmachung der Zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen vom
  2. Dezember 2016 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom
  3. April 2024 Die Landesregierung hat gemäß § 17 Absatz 2 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom
  4. Mai 2005 ( GV. NRW. S. 430 ), der durch Artikel 1 Nummer 19 des Gesetzes vom
  5. März 2010 ( GV. NRW. S. 212 ) neu gefasst worden ist, die Zweite Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen vom
  6. Dezember 2016 ( GV. NRW. 2017 S. 122 ), der durch Verordnung vom
  7. Juli 2019 (GV. NRW. S. 442, ber. 2021 S. 212) geändert worden ist, mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen. Die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt nach § 14 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 10 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes vom
  8. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
  9. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, wird die Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen mit den dort genannten Unterlagen, namentlich der Planbegründung, der Rechtsbehelfsbelehrung, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes und der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes, auf der Internetseite der Landesplanungsbehörde unter https://www.landesplanung.nrw.de veröffentlicht. Zusätzlich wird eine Einsichtnahme bei dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesplanungsbehörde sowie den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster und dem Regionalverband Ruhr als Regionalplanungsbehörden gewährt. Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind die Ziele gemäß §§ 4 und 5 des Raumordnungsgesetzes zu beachten. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 11 Absatz 5 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes eine nach § 11 Absatz 1 Nummern 1 und 2 des Raumordnungsgesetzes beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, nach § 11 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, sowie eine nach § 11 Absatz 4 des Raumordnungsgesetzes beachtliche Verletzung der Vorschriften über die Umweltprüfung unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Verkündung der Verordnung gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesplanungsbehörde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Gegen die Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen kann Klage vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung zu erheben. Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.