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01.01.2000 Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden Binsfeld, Eggersheim, Eschweiler über Feld, Frauwüllesheim, Hochkirchen, Irresheim, Nörvenich,

01.01.2000 Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden Binsfeld, Eggersheim, Eschweiler über Feld, Frauwüllesheim, Hochkirchen, Irresheim, Nörvenich, Oberbolheim, Poll und Rath bei Nörvenich, Landkreis Düren | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 18.12.1968 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. 1968 S.

  1. Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden Binsfeld, Eggersheim, Eschweiler über Feld, Frauwüllesheim, Hochkirchen, Irresheim, Nörvenich, Oberbolheim, Poll und Rath bei Nörvenich, Landkreis Düren Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom
  2. Dezember 1968 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Gemeinden Binsfeld, Eggersheim, Eschweiler über Feld, Frauwüllesheim, Hochkirchen, Irresheim, Nörvenich, Oberbolheim, Poll und Rath bei Nörvenich, Landkreis Düren, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Nörvenich. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Binsfeld, Eggersheim, Eschweiler über Feld, Frauwüllesheim, Hochkirchen, Irresheim, Nörvenich, Oberbolheim, Poll und Rath bei Nörvenich vom
  3. Juni 1968 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage]
  4. § 4 Abs. 3 entfällt.
  5. Der Gebietsänderungsvertrag tritt am
  6. Januar 1969 in Kraft. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren .Die Gemeinde Nörvenich wird dem Amtsgericht Düren zugeordnet. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 4 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Wahl des nach der Gebietsänderung zu wählenden Rates der Gemeinde Nörvenich endet mit Ablauf der Wahlzeit der Vertretungen, die bei den nächsten allgemeinen kommunalen Neuwahlen gewählt werden. § 29 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung findet insoweit kein Anwendung. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 5 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Gesetz tritt am
  7. Januar 1969 in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.