01.01.2000 Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden des Amtes Schöppingen, Landkreis Ahaus | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 02.06.1969 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. 1969 S. 232. Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden des Amtes Schöppingen, Landkreis Ahaus Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 2. Juni 1969 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren
(1)Die Gemeinden Wigbold Schöppingen, Kirchspiel Schöppingen und Eggerode, Landkreis Ahaus, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Schöppingen.
(2)Das Amt Schöppingen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Schöppingen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Wigbold Schöppingen, Kirchspiel Schöppingen und Eggerode vom
- Mai 1968 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage]
- Die Frist für die Weitergeltung des bisherigen Ortsrechts (§ 3 Abs. 1) wird auf zwölf Monate verlängert.
- § 5 Abs. 4 Satz 2 findet keine Anwendung, sofern der Vorsitzende des Ortsausschusses nicht Ratsmitglied ist. Im übrigen trifft die näheren Vorschriften über die Befugnisse des Ortsausschusses und seines Vorsitzenden sowie dessen Bezeichnung die Hauptsatzung.
- Die Verpflichtung nach § 6 Abs. 2 endet fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes.
- § 7 Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung.
- Für die Überleitung der Angestellten und Arbeiter des Amtes Schöppingen sind die Bestimmungen der §§ 128 ff. des Beamtenrechtsrahmengesetzes entsprechend anzuwenden. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Gemeinde Schöppingen wird dem Amtsgericht Ahaus zugeordnet. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 4 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Gesetz tritt am
- Juli 1969 in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang