01.01.2000 Gesetz über die Eingliederung der Gemeinde Wewer, Landkreis Paderborn, in die Stadt Paderborn | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 24.06.1969 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. 1969 S.
- Gesetz über die Eingliederung der Gemeinde Wewer, Landkreis Paderborn, in die Stadt Paderborn Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom
- Juni 1969 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Gemeinde Wewer, Amt Kirchborchen, Landkreis Paderborn, wird in die Stadt Paderborn eingegliedert. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren
(1)Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Paderborn und der Gemeinde Wewer vom
- Februar 1969 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage 1]
- Die von der Gemeinde Wewer aufgestellten Bebauungspläne werden nur insoweit übergeleitet, als es sich um rechtsverbindlich festgesetzte Bebauungspläne handelt.
- § 3 Abs. 4 des Gebietsänderungsvertrages gilt nur für die Dauer von fünf Jahren.
- Für den Ortsvorsteher des Ortsteiles Wewer werden keine Stellvertreter bestellt.
- § 6 des Gebietsänderungsvertrages gilt hinsichtlich der in der Anlage dazu aufgeführten Maßnahmen nur, soweit diese haushaltsmäßig gesichert sind, einer sinnvollen Planung für den Gesamtraum der Stadt Paderborn nicht widersprechen und aus Gesichtspunkten der Fachaufsicht im Einzelfall keine Bedenken bestehen.
(2)Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Paderborn und dem Amt Kirchborchen vom
- März 1969 wird bestätigt. [Anlage 2] Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Der am
- September 1964 gewählte Rat der Stadt Paderborn und die im Anschluß an die allgemeinen Kommunalwahlen vom
- September 1964 gewählte Amtsvertretung des Amtes Kirchborchen werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 2 der Amtsordnung in Verbindung mit § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gelten entsprechend. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 4 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Gesetz tritt am
- Juli 1969 in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang