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01.01.2000 Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde 'Bapti

01.01.2000 Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde 'Baptistengemeinde' Bochum - Immanuelskirche und an die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Gelsenkirchen - Er | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 17.12.1975 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. 1975 S.

  1. Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde 'Baptistengemeinde' Bochum - Immanuelskirche und an die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Gelsenkirchen - Erlöserkirche Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom
  2. Dezember 1975 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde (Baptistengemeinde) Bochum - Immanuelskirche und der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Gelsenkirchen - Erlöserkirche werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes und Artikel 22 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 5 Satz 2 der Verfassung des Deutschen Reiches vom
  3. August 1919 verliehen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptistengemeinde) Bochum - Immanuelskirche erfolgt auf der Grundlage der Gemeindeverfassung vom
  4. März 1973/
  5. Februar 1974/
  6. Juni
  7. Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Gelsenkirchen - Erlöserkirche erfolgt auf der Grundlage der Gemeindesatzung vom
  8. Oktober 1971/
  9. April 1974/
  10. Juni
  11. Änderungen sind dem Kultusminister anzuzeigen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten GV. NW. ausgegeben am
  12. Dezember
  13. Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Zum Textanfang

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.