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01.01.2000 Gesetz über die Verleihung der Rechtsstellung einer Anstalt des öffentlichen Rechts an die kirchliche Einrichtung 'Katholische Sol

01.01.2000 Gesetz über die Verleihung der Rechtsstellung einer Anstalt des öffentlichen Rechts an die kirchliche Einrichtung 'Katholische Soldatenseelsorge', Sitz Bonn | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 24.11.1992 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. 1992 S.

  1. Gesetz über die Verleihung der Rechtsstellung einer Anstalt des öffentlichen Rechts an die kirchliche Einrichtung 'Katholische Soldatenseelsorge', Sitz Bonn Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom
  2. November 1992 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Der ,,Katholischen Soldatenseelsorge" mit Sitz in Bonn wird die Rechtsstellung einer Anstalt des öffentlichen Rechts verliehen. Diese Verleihung erfolgt auf der Grundlage der Satzung der ,,Katholischen Soldatenseelsorge" vom
  3. April
  4. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die ,,Katholische Soldatenseelsorge" kann Kirchenbeamte haben. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW.
  5. Die Anstalt hat das Recht zur amtlichen Beglaubigung im Sinne der §§ 33, 34 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom
  6. Dezember 1976 in der jeweils geltenden Fassung. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 4 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Rechtsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen für Religionsgemeinschaften, die den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, gelten auch für die öffentlich-rechtliche Anstalt ,,Katholische Soldatenseelsorge". Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 5 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Anstalt ,,Katholische Soldatenseelsorge" untersteht der Aufsicht des Katholischen Militärbischofs für die Deutsche Bundeswehr. Die Aufsicht, die der katholische Militärbischof gemäß der Satzung der ,,Katholischen Soldatenseelsorge" in der jeweils geltenden Fassung ausübt, hat Rechtsgültigkeit nach staatlichem Recht. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 6 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Änderungen der Satzung der kirchlichen Anstalt ,,Katholische Soldatenseelsorge" bedürfen der Genehmigung durch das Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, soweit sie die Teilnahme der Anstalt am Rechtsverkehr und die Aufsicht des Katholischen Militärbischofs über die Anstalt ,,Katholische Soldatenseelsorge" betreffen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 7 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten GV. NW. ausgegeben am
  7. Dezember
  8. Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Kultusminister Zum Textanfang

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.