01.01.2000 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Brilon | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 18.06.1969 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. 1969 S. 284. Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Brilon Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 18. Juni 1969 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren
(1)Die Gemeinden Berge, Deifeld, Dreislar, Düdinghausen, Küstelberg, Stadt Medebach, Medelon, Oberschledorn, Referinghausen und Titmaringhausen (Amt Medebach) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Medebach und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
(2)Das Amt Medebach wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Medebach. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Gemeinden Bigge und Olsberg (Amt Bigge) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Bigge-Olsberg und führt die Bezeichnung ,,Stadt". Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren
(1)Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Berge, Deifeld, Dreislar, Küstelberg, Stadt Medebach, Medelon, Oberschledorn, Referinghausen und Titmaringhausen vom
- Dezember 1968 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß der Vertrag auf die Gemeinde Düdinghausen keine Anwendung findet. Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors des Landkreises Brilon vom
- Januar 1969 über die Einzelheiten des Zusammenschlusses der amtsangehörigen Gemeinde Düdinghausen (Amt Medebach) mit den Gemeinden Berge, Deifeld, Dreislar, Küstelberg, Stadt Medebach, Medelon, Oberschledorn, Referinghausen und Titmaringhausen zu einer neuen Stadt Medebach werden bestätigt. [Anlage 1 a, 1 b]
(2)Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Bigge und Olsberg vom 9. Januar 1969 wird bestätigt. [Anlage 2]
(3)Die Bestätigung der Gebietsänderungsverträge und Bestimmungen wird mit der weiteren Maßgabe erteilt, daß die Verpflichtung, beschlossene und begonnene Maßnahmen durchzuführen, nur gilt, wenn diese haushaltsrechtlich gesichert sind. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 4 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Stadt Medebach wird dem Amtsgericht Medebach, die Stadt Bigge-Olsberg dem Amtsgericht Bigge zugeordnet. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 5 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1969 in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang