01.01.2000 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Grevenbroich | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 24.06.1969 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. 1969 S. 409. Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Grevenbroich Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 24. Juni 1969 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren
(1)Die Gemeinden Dormagen und Hackenbroich (Amt Dormagen) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Dormagen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
(2)Das Amt Dormagen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Dormagen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren
(1)Die Gemeinden Frimmersdorf und Neurath (Amt Frimmersdorf) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Frimmersdorf.
(2)Das Amt Frimmersdorf wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Frimmersdorf. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Folgende Gebietsänderungsverträge werden bestätigt: 1. der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Dormagen und Hackenbroich vom 15. und 16. Oktober 1968 mit folgenden Maßgaben: [Anlage 1]
- a)§ 2 findet keine Anwendung.
- b)Die in § 4 Abs. 2 Satz 2 für die Überleitung des Ortsrechts bestimmte Frist wird auf zwölf Monate verlängert. 2. der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Frimmersdorf und Neurath vom 16. Januar 1969. [Anlage 2] Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 4 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Stadt Dormagen wird dem Amtsgericht Neuss. die Gemeinde Frimmersdorf wird dem Amtsgericht Grevenbroich zugeordnet. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 5 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1969 in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang