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01.01.2016 Gesetz zur Ausführung des Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags (Siebzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag Ausführungsgesetz) | RECH

01.01.2016 Gesetz zur Ausführung des Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags (Siebzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag Ausführungsgesetz) | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus 2 Fassungen Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.04.2026 vom 01.01.2016 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 17.12.2015 Fassung Gültig ab 01.01.2016 Gültig bis 31.03.2026 Änderungshistorie Änderungshistorie In Kraft getreten am

  1. Januar 2016 ( GV. NRW. S. 872 ). Gesetz zur Ausführung des Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags (Siebzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag Ausführungsgesetz) Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom
  2. Dezember 2015 (Artikel 2 des Gesetzes vom
  3. Dezember 2015 ( GV. NRW. S. 872 )) Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Entsendungsbefugnis Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Vertreterin oder der Vertreter aus dem Bereich „Medienwirtschaft und Film“ nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe q Doppelbuchstabe jj des ZDF-Staatsvertrags vom
  4. August 1991 ( GV. NRW. S. 408 ), der zuletzt durch Staatsvertrag vom
  5. Juni 2015 geändert worden ist (GV. NRW. S. 872), wird gemeinsam durch den Film und Medienverband NRW e.V., das Filmbüro NW e.V. und den Kulturrat NRW e.V., Sektion Medien, in den Fernsehrat des ZDF entsandt. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Entsendung und Abberufung Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Für die Entsendung und Abberufung sowie die Anforderungen an die Person der Vertreterin oder des Vertreters gelten die Maßgaben des ZDF-Staatsvertrags. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Inkrafttreten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Gesetz tritt am
  6. Januar 2016 in Kraft, wenn nach Artikel 2 Siebzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag alle Ratifikationsurkunden bis zum
  7. Dezember 2015 bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt sind. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Für die Ministerpräsidentin Die Ministerin für Schule und Weiterbildung Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr zugleich für den Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei Zum Textanfang

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.