01.07.2016 Gesetz zur Erprobung von Zeitwertkonten | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.07.2016 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 14.06.2016 Fassung Gültig ab 01.07.2016 Änderungshistorie Änderungshistorie In Kraft getreten am
- Juli 2016 ( GV. NRW. S. 310 ). Gesetz zur Erprobung von Zeitwertkonten Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom
- Juni 2016 (Artikel 46 des Gesetzes vom
- Juni 2016 ( GV. NRW. S. 310 )) Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Experimentierklausel Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Der Landschaftsverband Rheinland kann im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Ministerium und dem Finanzministerium zur Erprobung der Verbesserung der Rahmenbedingungen für flexiblere Gestaltungen des Berufslebens durch Dienstvereinbarung ein geldbasiertes Zeitwertkontensystem für seine Beamtinnen und Beamten einrichten. Führt die Erprobung zu einer Beeinträchtigung dienstlicher Interessen, ist das Modell entsprechend anzupassen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Sonderregelung Beihilfe Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Während der Beurlaubung zur Durchführung eines geldbasierten Zeitwertkontensystems (Entnahmezeitraum) besteht ein Anspruch auf Leistung der Krankenfürsorge in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen für Beamtinnen und Beamte mit Dienstbezügen. § 64 Absatz 5 Satz 2 des Gesetzes über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen vom
- Juni 2016 ( GV. NRW. S. 310 ) in der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Inkrafttreten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Gesetz tritt am
- Juli 2016 in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Die Ministerin für Schule und Weiterbildung Der Finanzminister Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Der Minister für Inneres und Kommunales Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales Der Justizminister Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei Zum Textanfang