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01.07.2022 Gesetz zur Umsetzung des Sofortzuschlages für Kinder nach § 145 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (Sofo

01.07.2022 Gesetz zur Umsetzung des Sofortzuschlages für Kinder nach § 145 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (Sofortzuschlagsumsetzungsgesetz) | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.07.2022 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 30.06.2022 Fassung Gültig ab 01.07.2022 Änderungshistorie Änderungshistorie In Kraft getreten am

  1. Juli 2022 (GV. NRW. S. 778b). Obsolet durch Fristablauf. Gesetz zur Umsetzung des Sofortzuschlages für Kinder nach § 145 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (Sofortzuschlagsumsetzungsgesetz) Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom
  2. Juni 2022 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Zuständigkeit Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Aufgabe der Erbringung der Leistung des Sofortzuschlages nach § 145 Absatz 1 bis 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom
  3. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom
  4. Mai 2022 (BGBl. I S. 762) geändert worden ist, führen die nach § 1 Absatz 1 des Landesausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe - für das Land Nord-rhein-Westfalen vom
  5. Dezember 2004 ( GV. NRW. S. 816 ), das zuletzt durch Gesetz vom
  6. Dezember 2021 ( GV. NRW. S. 1384 ) geändert worden ist, zuständigen Träger der Sozialhilfe als Selbstverwaltungsangelegenheit durch. Die Regelungen des § 2 Absatz 5 und des § 3 des Landesausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe - für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Regelungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des Landesausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe - für das Land Nordrhein-Westfalen gelten entsprechend. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am
  7. Dezember 2025 außer Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister der Finanzen Der Minister des Innern Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Zum Textanfang

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.