2 Satz 2 Lotteriestaatsvertrag Minderjährige an Glücksspielen teilnehmen lässt, b)
3 Satz 2 Lotteriestaatsvertrag Werbung für Glücksspiele betreibt, die unzutreffende Vorstellungen über die Gewinnchancen hervorruft oder anderweitig irreführend ist, c)
4 Lotteriestaatsvertrag die erforderlichen Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten nicht bereithält, d)
1 Lotteriestaatsvertrag ohne behördliche Erlaubnis eine Lotterie veranstaltet, durchführt, vertreibt oder vertreiben lässt, e) gegen Bestimmungen oder Nebenbestimmungen einer behördlichen Erlaubnis nach § 11 Lotteriestaatsvertrag verstößt, f)
Lotteriestaatsvertrag den Reinertrag der Veranstaltung ganz oder teilweise für einen anderen als den festgelegten Zweck verwendet, g)
1 Satz 2 Nr. 2 Lotteriestaatsvertrag die erforderlichen Auskünfte nicht oder nicht vollständig erteilt oder verlangte Unterlagen und Nachweise nicht vorlegt, h)
2 Lotteriestaatsvertrag dem bestellten Treuhänder die Spielunterlagen, die zur Führung der Geschäfte erforderlichen Unterlagen, die der Durchführung der Veranstaltung dienenden Gegenstände oder den Spielertrag ganz oder teilweise nicht herausgibt, die erforderlichen Auskünfte nicht oder nicht vollständig erteilt oder die zur einstweiligen Fortführung der Veranstaltung erforderlichen Dienstleistungen oder das hierfür erforderliche Personal nicht zur Verfügung stellt, i)
den Anforderungen des § 14 Abs. 2 Lotteriestaatsvertrag gewerbliche Spielvermittlung betreibt, j)
3 Satz 2 Lotteriestaatsvertrag die erforderlichen Auskünfte nicht oder nicht vollständig erteilt oder verlangte Unterlagen nicht vorlegt, k)
1 eine Kleine Lotterie veranstaltet oder eine gemäß § 2 Abs. 2 untersagte Veranstaltung durchführt, l)
3 die Veranstaltung einer Kleinen Lotterie (§13 Lotteriestaatsvertrag) den zuständigen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig schriftlich anzeigt oder gegen erteilte Auflagen (§ 2 Abs. 1) verstößt, m)
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.