21.12.2024 Gesetz über eine barrierefreie Notrufnummer 112 in Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
- April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistu | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 21.12.2024 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 10.12.2024 Fassung Gültig ab 21.12.2024 Änderungshistorie Änderungshistorie In Kraft getreten am
- Dezember 2024 ( GV. NRW. S. 1196 ). Gesetz über eine barrierefreie Notrufnummer 112 in Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
- April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Gesetz über eine barrierefreie Notrufnummer 112 NRW) Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Gesetz über eine barrierefreie Notrufnummer 112 in Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
- April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Gesetz über eine barrierefreie Notrufnummer 112 NRW) Vom
- Dezember 2024 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Barrierefreier Notruf Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst gemäß § 28 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom
- Dezember 2015 ( GV. NRW. S. 886 ) in der jeweils geltenden Fassung stellt sicher, dass an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 gerichtete Notrufe unter Verwendung derselben Kommunikationsmittel wie für den Eingang des Notrufs beantwortet werden. Hierzu stellt die Leitstelle spätestens ab dem
- Juni 2027 als Kommunikationsmittel synchronisierte Sprache und Text in Echtzeit im Sinne des Artikels 3 Nummer 14 der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
- April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 70) bereit. Bietet sie darüber hinaus Video-Bewegtbilder als Kommunikationsform an, muss ein Gesamtgesprächsdienst im Sinne des Artikels 2 Nummer 35 der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
- Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) (ABl. L 321 vom 17.12.2018, S. 36; L 334 vom 27.12.2019, S. 164) für die Beantwortung von Notrufen bereitgestellt werden. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Inkrafttreten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Für den Minister der Finanzen Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Der Minister des Innern Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Zum Textanfang
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.