24.10.2017 Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) vom
- Juni 2017 (Studienakkredit | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 24.10.2017 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 17.10.2017 Fassung Gültig ab 24.10.2017 1 Anlage Änderungshistorie Anlagen Anlage 1 (Anlage) Anlage (PDF) Nicht barrierefrei Änderungshistorie In Kraft getreten am
- Oktober 2017 ( GV. NRW. S. 806 ). Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) vom
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- Juni 2017 (Studienakkreditierungsstaatsvertragsgesetz) Vom
- Oktober 2017 (Artikel 1 des Gesetzes vom
- Oktober 2017 ( GV. NRW. S. 806 )) Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren
(1)Dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) vom 12. Juni 2017 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird in der Anlage veröffentlicht.
(2)Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrags, der sich nach seinem Artikel 18 Absatz 1 bemisst, wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben werden. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Der Minister der Finanzen Der Minister des Innern Die Ministerin für Schule und Bildung Der Minister der Justiz Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft Zum Textanfang