26.06.2004 Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag - LoStV) und dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 26.06.2004 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 22.06.2004 Fassung Gültig ab 26.06.2004 2 Anlagen Änderungshistorie Anlagen Anlage 1 (Anlage (Staatsvertag zum Lotteriewesen...)) Anlage (Staatsvertag zum Lotteriewesen...) (HTM) Barrierefrei Anlage 2 (Anlage (Staatsvertrag über die Regionalisierung..)) Anlage (Staatsvertrag über die Regionalisierung..) (HTM) Barrierefrei Änderungshistorie GV. NRW. S. 315, in Kraft getreten am
- Juni
- Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag - LoStV) und dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom
- Juni 2004 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Artikel 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Zustimmung zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen Dem zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag zum Lotteriewesen vom 13.Februar 2004 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage veröffentlicht. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Artikel 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Zustimmung zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen Dem zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen vom
- Februar 2004 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage veröffentlicht. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Artikel 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten Bekanntmachungen des In-Kraft-Tretens der beiden Staatsverträge vom
- Februar 2004 ( GV. NRW. S. 422 ). In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
(1)Artikel 1 und 2 treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.
(2)Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Staatsverträge wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben. Sollten die Staatsverträge gegenstandslos werden, macht das Innenministerium dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bis zum
- Juli 2004 bekannt. Düsseldorf, den
- Juni 2004 Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten Dr. Michael V e s p e r Der Innenminister zugleich für den Finanzminister Dr. Fritz B e h r e n s Zusatz zu Artikel 3 Abs. 2 Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland Vom
- Juli 2004 Nachdem die von den Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden rechtzeitig bis zum
- Juni 2004 bei der Bayerischen Staatskanzlei hinterlegt wurden, ist der Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland nach § 18 am
- Juli 2004 in Kraft getreten. Düsseldorf, den
- Juli 2004 Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Peer S t e i n b r ü c k Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen Vom
- Juli 2004 Nachdem die von den Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden rechtzeitig bis zum
- Juni 2004 bei der Bayerischen Staatskanzlei hinterlegt wurden, ist der Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen nach § 7 Abs. 1 am
- Juli 2004 in Kraft getreten. Düsseldorf, den
- Juli 2004 Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Peer S t e i n b r ü c k Zum Textanfang