30.09.2009 Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 30.09.2009 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 15.09.2009 Fassung Gültig ab 30.09.2009 7 Anlagen Änderungshistorie Anlagen Anlage 1 (Anlage 1a zum Staatsvertrag) Anlage 1a zum Staatsvertrag (PDF) Nicht barrierefrei Anlage 2 (Anlage 1b zum Staatsvertrag) Anlage 1b zum Staatsvertrag (PDF) Nicht barrierefrei Anlage 3 (Anlage 1c zum Staatsvertrag) Anlage 1c zum Staatsvertrag (PDF) Nicht barrierefrei Anlage 4 (Anlage 2a zum Staatsvertrag) Anlage 2a zum Staatsvertrag (PDF) Nicht barrierefrei Anlage 5 (Anlage 2b zum Staatsvertrag) Anlage 2b zum Staatsvertrag (PDF) Nicht barrierefrei Anlage 6 (Anlage 2c zum Staatsvertrag) Anlage 2c zum Staatsvertrag (PDF) Nicht barrierefrei Anlage 7 (Anlage Staatsvertrag) Anlage Staatsvertrag (PDF) Nicht barrierefrei Änderungshistorie GV. NRW. S. 492, in Kraft getreten am
- September
- Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom
- September 2009 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dem am
- Mai 2009 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Lande Hessen und dem Lande Nordrhein-Westfalen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze - Anlage zu diesem Gesetz - wird zugestimmt. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die in Artikel 1 Absatz 1 des Staatsvertrages genannten Anlagen liegen bei der Bezirksregierung Arnsberg, sowie - in dem den Grenzabschnitt betreffenden Umfang - bei der örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde zur Einsicht aus. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Das Gebiet, das nach Artikel 1 Absatz 2 auf das Land Nordrhein-Westfalen übergeht, wird mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Grenzänderung in die Stadt Marsberg bzw. die Stadt Brilon eingegliedert. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 4 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntzugeben. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 5 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten Der Innenminister Zum Textanfang