← Deutschland

30.09.2009 Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze | RECHT.NRW.DE

30.09.2009 Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 30.09.2009 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 15.09.2009 Fassung Gültig ab 30.09.2009 7 Anlagen Änderungshistorie Anlagen Anlage 1 (Anlage 1a zum Staatsvertrag) Anlage 1a zum Staatsvertrag (PDF) Nicht barrierefrei Anlage 2 (Anlage 1b zum Staatsvertrag) Anlage 1b zum Staatsvertrag (PDF) Nicht barrierefrei Anlage 3 (Anlage 1c zum Staatsvertrag) Anlage 1c zum Staatsvertrag (PDF) Nicht barrierefrei Anlage 4 (Anlage 2a zum Staatsvertrag) Anlage 2a zum Staatsvertrag (PDF) Nicht barrierefrei Anlage 5 (Anlage 2b zum Staatsvertrag) Anlage 2b zum Staatsvertrag (PDF) Nicht barrierefrei Anlage 6 (Anlage 2c zum Staatsvertrag) Anlage 2c zum Staatsvertrag (PDF) Nicht barrierefrei Anlage 7 (Anlage Staatsvertrag) Anlage Staatsvertrag (PDF) Nicht barrierefrei Änderungshistorie GV. NRW. S. 492, in Kraft getreten am

  1. September
  2. Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom
  3. September 2009 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dem am
  4. Mai 2009 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Lande Hessen und dem Lande Nordrhein-Westfalen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze - Anlage zu diesem Gesetz - wird zugestimmt. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die in Artikel 1 Absatz 1 des Staatsvertrages genannten Anlagen liegen bei der Bezirksregierung Arnsberg, sowie - in dem den Grenzabschnitt betreffenden Umfang - bei der örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde zur Einsicht aus. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Das Gebiet, das nach Artikel 1 Absatz 2 auf das Land Nordrhein-Westfalen übergeht, wird mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Grenzänderung in die Stadt Marsberg bzw. die Stadt Brilon eingegliedert. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 4 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntzugeben. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 5 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten Der Innenminister Zum Textanfang

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.