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01.01.2000 Dritte Verordnung über die Zuordnung von Übertragungskapazitäten - 3. FrequenzVO - | RECHT.NRW.DE

01.01.2000 Dritte Verordnung über die Zuordnung von Übertragungskapazitäten -

  1. FrequenzVO - | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 30.11.1993 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. 1993 S.
  2. Dritte Verordnung über die Zuordnung von Übertragungskapazitäten -
  3. FrequenzVO - Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW.
  4. Vom
  5. November 1993 Aufgrund § 3 Abs. 1 des Rundfunkgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LRG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
  6. März 1993 (GV. NW. S. 172), in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 9 des
  7. Rundfunkänderungsgesetzes vom
  8. Juni 1991 (GV. NW. S. 254) und Artikel 5 Abs. 2 des
  9. Rundfunkänderungsgesetzes vom
  10. September 1992 (GV. NW. S. 346) wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Landtags verordnet: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten §§ 1 und 3 entfallen; Änderungsvorschriften. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die in § 3 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom
  11. März 1993 (GV. NW. S. 158) getroffene Zuordnung von Übertragungskapazitäten zur programmlichen Nutzung für Fernsehen durch den WDR wird wie folgt geändert: Senderstandort Kanal max. Strahlungs- leistung in Watt von ... auf ... max. effektive Antennenhöhe in m Richtdiagramm (ND = Rundstrahlung) (D = keine Rundstrahlung) Aachen 24 von 200 000 auf 400 000 385 D Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten §§ 1 und 3 entfallen; Änderungsvorschriften. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 4 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Folgende Übertragungskapazität wird zur programmlichen Nutzung für lokalen Hörfunk durch Veranstalter nach dem LRG NW der LfR zugeordnet: Senderstandort Frequenz (MHz) max. Strahlungs- leistung in Watt max. effektive Antennenhöhe in m Richtdiagramm (ND = Rundstrahlung) (D = keine Rundstrahlung) Balve 94,6 20 276 ND Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 5 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten GV. NW. ausgegeben am
  12. Dezember
  13. Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Zum Textanfang

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.