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01.01.2000 Fünfte Verordnung über die Zuordnung von Übertragungskapazitäten - 5. FrequenzVO - | RECHT.NRW.DE

01.01.2000 Fünfte Verordnung über die Zuordnung von Übertragungskapazitäten -

  1. FrequenzVO - | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 14.06.1994 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. 1994 S.
  2. Fünfte Verordnung über die Zuordnung von Übertragungskapazitäten -
  3. FrequenzVO - Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW.
  4. Vom
  5. Juni 1994 Aufgrund § 3 Abs. 1 des Rundfunkgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LRG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
  6. März 1993 (GV. NW. S. 172), in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 9 des
  7. Rundfunkänderungsgesetzes vom
  8. Juni 1991 (GV. NW. S. 254) wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Landtags verordnet: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten §§ 1 und 2 entfallen; Änderungs- und Aufhebungsvorschriften zum
  9. Rundfunkänderungsgesetz. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten §§ 1 und 2 entfallen; Änderungs- und Aufhebungsvorschriften zum
  10. Rundfunkänderungsgesetz. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Folgende Übertragungskapazität wird zur programmlichen Nutzung für Hörfunk dem Deutschlandradio zugeordnet: Senderstandort Frequenz (MHz) max. Strahlungs- leistung in Watt max. effektive Antennenhöhe in m Richtdiagramm (ND = Rundstrahlung) (D = keine Rundstrahlung) Olsberg 106,1 10 000 359 D Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 4 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Folgende Übertragungskapazität wird zur programmlichen Nutzung für Hörfunk dem Westdeutschen Rundfunk Köln zugeordnet: Senderstandort Frequenz (MHz) max. Strahlungs- leistung in Watt max. effektive Antennenhöhe in m Richtdiagramm (ND = Rundstrahlung) (D = keine Rundstrahlung) Olsberg 107,0 10 000 359 ND Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 5 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten GV. NW. ausgegeben am
  11. Juni
  12. Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Zum Textanfang

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.