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01.01.2000 Verordnung -Fn 2- zur Neuordnung der Sparkassen im Kreis Herford | RECHT.NRW.DE

01.01.2000 Verordnung -Fn 2- zur Neuordnung der Sparkassen im Kreis Herford | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 11.04.1979 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. 1979 S.

  1. Verordnung -Fn 2- zur Neuordnung der Sparkassen im Kreis Herford Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten Diese VO ist nichtig, soweit sie die Stadt Herford betrifft: siehe Entsch. d. VerfGH v.
  2. 1981 (GV. NW. S. 229). SGV. NW.
  3. Vom
  4. April 1979 Aufgrund des § 32 des Sparkassengesetzes - SpkG - in der Fassung der Bekanntmachung vom
  5. Juli 1975 (GV. NW. S. 498) wird im Einvernehmen mit dem Innenminister verordnet: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Kreissparkasse Herford-Bünde und die Stadtsparkassen Herford, Löhne und Vlotho sind in der Weise zu vereinigen, daß eine Zweckverbandssparkasse entsteht, auf die das Vermögen der genannten Sparkassen als Ganzes übergeht. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Zu dem in § 1 genannten Zweck haben der Kreis Herford und die Städte Bünde, Herford, Löhne und Vlotho einen Sparkassenzweckverband zu bilden. Der Zweckverband haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse nach Maßgabe des § 5 SpkG. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Wird innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung eine in Vollzug des § 2 beschlossene neue oder geänderte Satzung zur Genehmigung nicht vorgelegt oder wird die Genehmigung versagt, ordnet der Regierungspräsident in Detmold den Beitritt der Städte Herford, Löhne und Vlotho zum Sparkassenzweckverband des Kreises Herford und der Stadt Bünde an und ändert dessen Satzung entsprechend. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 4 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten GV. NW. ausgegeben am
  6. Mai
  7. Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Für den Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr Der Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.