- SGV.NRW. - Seite 1 2005 Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragte im Kreise vom 13.02.1990 Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragte im Kreise Vom
- Februar 1990 (Fn1) Auf Grund des § 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 7 Abs. 4 Satz 1 des Landesorganisationsgesetzes vom 1
- Juli 1962 (GV. NW. S. 421) (Fn2), zuletzt geändert durch Gesetz vom
- Dezember 1989 (GV. NW. S. 678), wird verordnet: §1 Als Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragte im Kreise werden bestimmt:
- Der Geschäftsführer der Kreisstelle Borken der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragter im Kreise. Der Bezirk umfaßt den Kreis Borken. Sitz des Landesbeauftragten ist Borken.
- Der Geschäftsführer der Kreisstelle Coesfeld der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragter im Kreise. Der Bezirk umfaßt den Kreis Coesfeld. Sitz des Landesbeauftragten ist Coesfeld.
- Der Geschäftsführer der Kreisstelle Gütersloh der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragter im Kreise. Der Bezirk umfaßt den Kreis Gütersloh. Sitz des Landesbeauftragten ist Rheda-Wiedenbrück.
- Der Geschäftsführer der Kreisstelle Herford-Bielefeld der Landwirtschaftskammer Westfalen- Lippe als Landesbeauftragter im Kreise. Der Bezirk umfaßt die kreisfreie Stadt Bielefeld und den Kreis Herford. Sitz des Landesbeauftragten ist Herford.
- Der Geschäftsführer der Kreisstelle Hochsauerland der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragter im Kreise. Der Bezirk umfaßt den Hochsauerlandkreis. Sitz des Landesbeauftragten ist Meschede.
- Der Geschäftsführer der Kreisstelle Höxter der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragter im Kreise. Der Bezirk umfaßt den Kreis Höxter. Sitz des Landesbeauftragten ist Brakel.
- Der Geschäftsführer der Kreisstelle Lippe der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragter im Kreise. Der Bezirk umfaßt den Kreis Lippe. Sitz des Landesbeauftragten ist Lage.
- Der Geschäftsführer der Kreisstelle Märkischer Kreis/Ennepe-Ruhr der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragter im Kreise. Der Bezirk umfaßt die kreisfreie Stadt Hagen sowie den Ennepe-Ruhr-Kreis und den Märkischen Kreis. Sitz des Landesbeauftragten ist Lüdenscheid.
- Der Geschäftsführer der Kreisstelle Minden-Lübbecke der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragter im Kreise. Der Bezirk umfaßt den Kreis Minden-Lübbecke. Sitz des Landesbeauftragten ist Lübbecke.
- Der Geschäftsführer der Kreisstelle Münster der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragter im Kreise. Der Bezirk umfaßt die kreisfreie Stadt Münster. Sitz des Landesbeauftragten ist Münster.
- Der Geschäftsführer der Kreisstelle Olpe der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragter im Kreise. Der Bezirk umfaßt den Kreis Olpe. Sitz des Landesbeauftragten ist Olpe.
- Der Geschäftsführer der Kreisstelle Paderborn der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragter im Kreise. Der Bezirk umfaßt den Kreis Paderborn. Sitz des Landesbeauftragten ist Paderborn.
- Der Geschäftsführer der Kreisstelle Recklinghausen der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragter im Kreise. © Innenministerium Nordrhein-Westfalen - alle Rechte vorbehalten - - SGV.NRW. - Seite 2 Der Bezirk umfaßt die kreisfreien Städte Bottrop und Gelsenkirchen sowie den Kreis Recklinghausen. Sitz des Landesbeauftragten ist Recklinghausen.
- Der Geschäftsführer der Kreisstelle Ruhr-Lippe der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragter im Kreise. Der Bezirk umfaßt die kreisfreien Städte Bochum, Dortmund, Hamm und Herne sowie den Kreis Unna. Sitz des Landesbeauftragten ist Unna.
- Der Geschäftsführer der Kreisstelle Siegen-Wittgenstein der Landwirtschaftskammer Westfalen- Lippe als Landesbeauftragter im Kreise. Der Bezirk umfaßt den Kreis Siegen-Wittgenstein. Sitz des Landesbeauftragten ist Erndtebrück.
- Der Geschäftsführer der Kreisstelle Soest der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragter im Kreise. Der Bezirk umfaßt den Kreis Soest. Sitz des Landesbeauftragten ist Soest.
- Der Geschäftsführer der Kreisstelle Steinfurt der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragter im Kreise. Der Bezirk umfaßt den Kreis Steinfurt. Sitz des Landesbeauftragten ist Steinfurt.
- Der Geschäftsführer der Kreisstelle Warendorf der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragter im Kreise. Der Bezirk umfaßt den Kreis Warendorf. Sitz des Landesbeauftragten in Warendorf. § 2 (Fn3) Diese Verordnung tritt am
- Juli 1990 in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Fn1 GV. NW. 1990 S.
- Fn2 SGV. NW.
- Fn3 § 2 Satz 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift. © Innenministerium Nordrhein-Westfalen - alle Rechte vorbehalten -