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01.01.2000 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) | RECHT.NRW.DE

Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung/ BekanntmVO) vom 26.08.1999 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (

§ 4Abs.

3 ist die öffentliche Bekanntmachung mit Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den dafür bestimmten Bekanntmachungstafeln vollzogen. Die Bekanntmachung darf jedoch frühestens am Tage nach der Ratssitzung abgenommen werden.

(3)

§ 4Abs.

4 ist die öffentliche Bekanntmachung mit Ablauf des Tages vollzogen, an dem die Öffentlichkeit davon Kenntnis nehmen konnte. Sofern die Bekanntmachung nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist, ist sie nachrichtlich in der durch die Hauptsatzung allgemein vorgeschriebenen Form unverzüglich nachzuholen.

(4)Sind Satzungen öffentlich bekanntgemacht worden, so sind Belegstücke der nach § 4 bestimmten Druckwerke zusammen mit der Bestätigung des Bürgermeisters nach § 2 Abs. 3, der unterzeichneten Bekanntmachungsanordnung © Innenministerium Nordrhein-Westfalen - alle Rechte vorbehalten - - SGV.NRW. - Seite 3 und der Satzung zu verwahren.

§ 4Abs.

1 Buchstabe b genügt als Belegstück der Teil der Tageszeitung, in dem die Satzung wiedergegeben ist, sofern Name, Nummer und Erscheinungsdatum der Zeitung aus ihm hervorgehen.

(5)Karten, Pläne oder Zeichnungen, die nach § 3 Abs. 2 ausgelegt worden sind, sind so aufzubewahren, dass sie nicht zugleich als laufende Arbeitsunterlage dienen und dadurch unscharf oder durch nachträgliche Eintragungen geändert werden können. §7 Geltung für Kreise Die Vorschriften der §§ 2 bis 6 dieser Verordnung gelten mit Ausnahme des § 4 Abs. 3 für die Kreise entsprechend. §8 Geltung für Zweckverbände Die Vorschriften der §§ 2 bis 6 dieser Verordnung finden mit Ausnahme des § 4 Abs. 3 nach § 8 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit auf die Zweckverbände sinngemäß Anwendung. §9 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht vom 7. April 1981 (GV.NRW.S.224) außer Kraft. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen Fn 1 GV. NRW. 1999 S. 516. Fn 2 SGV. NRW. 2023. © Innenministerium Nordrhein-Westfalen - alle Rechte vorbehalten -

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.