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01.07.2015 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/802 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über e

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG über eine Verringerung des Schwefelgehalts bes

§ 2

Schiffskraftstoffe mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 Milligramm pro Kilogramm Kraftstoff verwendet, 2.

§ 2

Absatz 3 Satz 1 Papiere nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, 3.

§ 2

Absatz 3 Satz 2 die Entnahme von Proben oder die Herausgabe der gezogenen Probe verweigert oder 4. einer vollziehbaren Anordnung nach § 3 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt.

(2)Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu fünftausend Euro geahndet werden. § 5 Inkrafttreten, Berichtspflicht
(1)Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum
  1. Dezember 2020 zu berichten. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Fn 1 In Kraft getreten am
  2. Juli 2015 (GV. NRW. S. 486).

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.