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01.07.2022 Verordnung über die Zuständigkeit für die Erstellung und Anerkennung von Mietspiegeln im Land Nordrhein-Westfalen (Mietspiegel-Zuständigkei

01.07.2022 Verordnung über die Zuständigkeit für die Erstellung und Anerkennung von Mietspiegeln im Land Nordrhein-Westfalen (Mietspiegel-Zuständigkeits-Verordnung - MsZVO) | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.07.2022 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 26.04.2022 Fassung Gültig ab 01.07.2022 Änderungshistorie Änderungshistorie In Kraft getreten am

  1. Juli 2022 ( GV. NRW. S. 723 ). Verordnung über die Zuständigkeit für die Erstellung und Anerkennung von Mietspiegeln im Land Nordrhein-Westfalen (Mietspiegel-Zuständigkeits-Verordnung - MsZVO) Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Verordnung über die Zuständigkeit für die Erstellung und Anerkennung von Mietspiegeln im Land Nordrhein-Westfalen (Mietspiegel-Zuständigkeits-Verordnung - MsZVO) Vom
  2. April 2022 Auf Grund des § 5 Absatz 3 Satz 1 und des § 17 des Landesorganisationsgesetzes vom
  3. Juli 1962 ( GV. NRW. S. 421 ), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
  4. Dezember 2020 ( GV. NRW. S. 1238 ), verordnet die Landesregierung nach Anhörung des fachlich zuständigen Ausschusses des Landtags: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Zuständigkeit Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Gemeinden sind zuständig für die Erstellung oder Anerkennung sowie die Anpassung, Dokumentation und Veröffentlichung von Mietspiegeln nach den §§ 558c und 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Gemeinden nehmen die Aufgabe als Selbstverwaltungsangelegenheit wahr. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Berichtspflicht Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Das für Wohnen zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung zu dieser Verordnung zum
  5. Juni
  6. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Inkrafttreten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Diese Verordnung tritt am
  7. Juli 2022 in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Für die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Die Ministerin für Verkehr Zum Textanfang

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.