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07.01.2023 Verordnung zur Bestimmung von Gebieten im Land Nordrhein-Westfalen mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Satz 1 des Baugesetzbuc

07.01.2023 Verordnung zur Bestimmung von Gebieten im Land Nordrhein-Westfalen mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Satz 1 des Baugesetzbuches (BaulandmobilisierungsVO NRW) | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 07.01.2023 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 21.12.2022 Fassung Gültig ab 07.01.2023 2 Anlagen Änderungshistorie Anlagen Anlage 1 (Anlage 1) Anlage 1 (PDF) Nicht barrierefrei Anlage 2 (Anlage 2) Anlage 2 (PDF) Nicht barrierefrei Änderungshistorie In Kraft getreten am

  1. Januar 2023 ( GV. NRW. S. 2 ). Verordnung zur Bestimmung von Gebieten im Land Nordrhein-Westfalen mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Satz 1 des Baugesetzbuches (BaulandmobilisierungsVO NRW) Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom
  2. Dezember 2022 Auf Grund des § 201a Satz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
  3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), der durch Artikel 1 Nummer 19 des Gesetzes vom
  4. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) eingefügt worden ist, verordnet die Landesregierung: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Sinne von § 201a Satz 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
  5. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom
  6. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, besonders gefährdet ist, bestimmen sich nach der Anlage 1 zu dieser Verordnung. Die Begründung der Verordnung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des
  7. Dezember 2026 außer Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Zum Textanfang

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.