07.01.2023 Verordnung zur Bestimmung von Gebieten im Land Nordrhein-Westfalen mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Satz 1 des Baugesetzbuches (BaulandmobilisierungsVO NRW) | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 07.01.2023 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 21.12.2022 Fassung Gültig ab 07.01.2023 2 Anlagen Änderungshistorie Anlagen Anlage 1 (Anlage 1) Anlage 1 (PDF) Nicht barrierefrei Anlage 2 (Anlage 2) Anlage 2 (PDF) Nicht barrierefrei Änderungshistorie In Kraft getreten am
- Januar 2023 ( GV. NRW. S. 2 ). Verordnung zur Bestimmung von Gebieten im Land Nordrhein-Westfalen mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Satz 1 des Baugesetzbuches (BaulandmobilisierungsVO NRW) Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom
- Dezember 2022 Auf Grund des § 201a Satz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
- November 2017 (BGBl. I S. 3634), der durch Artikel 1 Nummer 19 des Gesetzes vom
- Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) eingefügt worden ist, verordnet die Landesregierung: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Sinne von § 201a Satz 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
- November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom
- Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, besonders gefährdet ist, bestimmen sich nach der Anlage 1 zu dieser Verordnung. Die Begründung der Verordnung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des
- Dezember 2026 außer Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Zum Textanfang