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09.02.2008 Verordnung über die Zusammenfassung der zweitinstanzlichen berufsgerichtlichen Verfahren der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Konz

09.02.2008 Verordnung über die Zusammenfassung der zweitinstanzlichen berufsgerichtlichen Verfahren der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Konzentrations VO StBerG) | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus 2 Fassungen Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2026 vom 09.02.2008 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 22.01.2008 Fassung Gültig ab 09.02.2008 Gültig bis 31.12.2025 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NRW. S. 133, in Kraft getreten am

  1. Februar 2008; Verordnung vom
  2. Juni 2025 ( GV. NRW. S. 512 ), tritt am
  3. Januar 2026 in Kraft. Verordnung über die Zusammenfassung der zweitinstanzlichen berufsgerichtlichen Verfahren der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Konzentrations VO StBerG) Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom
  4. Januar 2008 Auf Grund der §§ 95 Abs. 2 und 96 Abs. 2 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
  5. November 1975 (BGBl. I S. 2735), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom
  6. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3416), wird verordnet: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Zusammenfassung Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Für die Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des zweiten Rechtszuges ist im Land Nordrhein-Westfalen das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Inkrafttreten, Berichtspflicht Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten Laut Kabinettvorlage vom
  7. November 2012 verpflichtet sich das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, der Landesregierung zu dieser Verordnung bis zum
  8. Dezember 2017 erneut und danach alle fünf Jahre zu berichten. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zusammenfassung der zweitinstanzlichen berufsgerichtlichen Verfahren der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten vom
  9. Mai 1962 ( GV. NRW. S. 222 ) außer Kraft. Das Justizministerium berichtet der Landesregierung bis zum
  10. Dezember 2012 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Die Justizministerin Zum Textanfang

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.