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09.12.2014 Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-VO NRW) | RECHT

Obsah (5)§ 1§ 2§ 3§ 4§ 6

Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-VO NRW) Vom 20. Oktober 2014 ( Fn 1 ) Auf Grund - des § 38 Absatz 9 Halbsatz

stehen,

  1. auf Grund der Zahl der Reagenten in einem Rinderbestand deren Entfernung eine unbillige Härte für die Tierhalterin oder den Tierhalter bedeutet und
  2. die Tierhalterin oder der Tierhalter ein tierärztliches Sanierungskonzept vorlegt, durch das der Rinderbestand in weniger als drei Jahren BHV1-frei werden kann, und sie oder er sich zur Durchführung des Sanierungskonzeptes verpflichtet.

(3)Eine Zulassung nach Absatz 2 ist auf höchstens drei Jahre zu befristen. Sie kann auch nachträglich mit Auflagen versehen werden. Sie ist zu widerrufen, wenn das Sanierungskonzept nicht oder nicht zeitgerecht durchgeführt wurde, gegen Vorschriften dieser Verordnung oder der BHV1-Verordnung verstoßen wurde oder Gründe der Seuchenbekämpfung

stehen. Im Übrigen bleibt § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom

  1. November 1999 (GV. NRW. S. 602) in der jeweils geltenden Fassung unverändert. § 7 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes vom
  2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.

§ 1

Absatz 1 ein Rind auf einem öffentlichen Weg treibt oder auf einer Weide hält, 2.

§ 2

einen Reagenten nicht oder nicht unverzüglich nach Vorliegen des Befundes mit einer roten Plastikohrmarke mit rundem Dorn- und Lochteil von mindestens 25 mm Durchmesser kennzeichnet, 3.

§ 3

Absatz 1 eine Impfung gegen eine BHV 1-Infektion durchführt, 4.

§ 3

Absatz 2 ein nicht BHV1-freies Rind oder ein geimpftes Rind in einen Rinderbestand einstellt, 5.

§ 4

nicht dafür Sorge trägt, dass eine Impfung gegen BHV1 dokumentiert wird oder 6.

§ 6einen Reagenten nicht aus dem Rinderbestand entfernt.

§ 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des

  1. Dezember 2019 außer Kraft. Recklinghausen, den
  2. Oktober 2014 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Der Präsident Dr. Thomas D e l s c h e n Fn 1 In Kraft getreten am
  3. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 866). Obsolet durch Fristablauf.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.