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28.04.2005 Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 219 Abs. 2 und § 229 Abs. 2 des Baugesetzbu

28.04.2005 Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 219 Abs. 2 und § 229 Abs. 2 des Baugesetzbuches | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus 2 Fassungen Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 28.04.2005 (aktuelle Seite) vom 01.01.2000 Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 13.09.1994 Fassung Gültig ab 28.04.2005 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. S. 729; geändert durch Artikel 107 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 ( GV. NRW. S. 306 ), in Kraftgetreten am

  1. April
  2. Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 219 Abs. 2 und § 229 Abs. 2 des Baugesetzbuches Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten Präambel geändert durch Artikel 107 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 ( GV. NRW. S. 306 ); in Kraft getreten am
  3. April
  4. Vom
  5. September 1994 Aufgrund des § 219 Abs. 2 Satz 2 und des § 229 Abs. 2 Satz 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
  6. September 2004 (BGBl. I S. 2414) wird verordnet: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Verhandlung und Entscheidung über Anträge auf gerichtliche Entscheidung in Verfahren nach dem Baugesetzbuch einem Landgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte sowie die Verhandlung und Entscheidung über die Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Kammern für Baulandsachen einem Oberlandesgericht für die Bezirke mehrerer Oberlandesgerichte zuzuweisen, wird auf das Justizministerium übertragen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten GV. NW. ausgegeben am
  7. September
  8. Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Justizminister Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 196 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 ( GV. NRW. S. 306 )) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden. Zum Textanfang

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.