28.04.2005 Verordnung über Zuständigkeiten bei Schwangerschaftsberatung und -abbruch | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus 3 Fassungen Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 28.04.2005 (aktuelle Seite) vom 01.01.2002 vom 01.01.2000 Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 06.12.1994 Fassung Gültig ab 28.04.2005 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. S. 1008, geändert durch Artikel 12 d. EuroAnpG NRW v. 25.9.2001 ( GV. NRW. S. 708 ); Artikel 48 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 ( GV. NRW. S. 306 ), in Kraft getreten am
- April
- Verordnung über Zuständigkeiten bei Schwangerschaftsberatung und -abbruch Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW.
- Vom
- Dezember 1994 Aufgrund des § 5 Abs. 3 Satz 1 des Landesorganisationsgesetzes vom
- Juli 1962 (GV. NW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom
- Juni 1994 (GV. NW. S. 428), insoweit nach Anhörung der Ausschüsse für Kinder, Jugend und Familie, für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge und für Frauenpolitik des Landtags, und des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wird verordnet: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Staatliche Anerkennung von Beratungsstellen Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten § 1 geändert durch Artikel 12 d. Gesetzes v. 25.9.2001 ( GV. NRW. S. 708 ); in Kraft getreten am
- Januar
- Zuständige Behörde für die Anerkennung von Beratungsstellen nach §§ 8 und 9 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes - SchKG - vom
- Juli 1992 (BGBl. I S. 1398) in der jeweils geltenden Fassung ist die Bezirksregierung. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Untersagung der Indikationsfeststellung Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sind zuständige Stellen, einer Ärztin und einem Arzt nach § 218b Abs. 2 StGB zu untersagen, Feststellungen nach § 218a Abs. 2 und 3 Satz 1 StGB zu den Voraussetzungen eines Schwangerschaftsabbruchs zu treffen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Verfolgung und Ahndungvon Ordnungswidrigkeiten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Artikel 3 Abs. 2 des Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts wird den Kreisordnungsbehörden übertragen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 4 In-Kraft-Treten, Berichtspflicht Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten § 4 neu gefasst durch Artikel 48 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 ( GV. NRW. S. 306 ), in Kraft getreten am
- April
- GV. NW. ausgegeben am
- Dezember
- Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum
- Dezember 2009 über die Auswirkungen dieser Verordnung. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 196 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 ( GV. NRW. S. 306 )) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden. Zum Textanfang