29.01.2002 Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 915 h Abs. 2 der Zivilprozessordnung (Delegations-VO zu § 915 h Abs.2 ZPO) | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 29.01.2002 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 08.01.2002 Fassung Gültig ab 29.01.2002 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NRW. 2002 S.
- Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 915 h Abs. 2 der Zivilprozessordnung (Delegations-VO zu § 915 h Abs.2 ZPO) Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom
- Januar 2002 Auf Grund des § 915 h Abs. 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
- Juli 1994 (BGBl. I S. 1566) wird verordnet: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Einrichtung eines zentralen Schuldnerverzeichnisses Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass anstelle des Schuldnerverzeichnisses bei den einzelnen Vollstreckungsgerichten oder neben diesen ein zentrales Schuldnerverzeichnis für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte bei einem Amtsgericht geführt wird und die betroffenen Vollstreckungsgerichte diesem Amtsgericht die erforderlichen Daten mitzuteilen haben (§ 915 h Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung), wird auf das Justizministerium übertragen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Automatisierung von Abrufverfahren Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass bei solchen Verzeichnissen gemäß § 915 h Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Zivilprozessordnung automatisierte Abrufverfahren eingeführt werden, wird auf das Justizministerium übertragen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 In-Kraft-Treten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten GV. NRW. ausgegeben am
- Januar
- Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Justizminister Zum Textanfang