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30.06.2013 Verordnung zur Neuorganisation der Oberfinanzdirektionen in Nordrhein-Westfalen | RECHT.NRW.DE

30.06.2013 Verordnung zur Neuorganisation der Oberfinanzdirektionen in Nordrhein-Westfalen | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 30.06.2013 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 19.05.2013 Fassung Gültig ab 30.06.2013 Änderungshistorie Änderungshistorie In Kraft getreten am

  1. Juni 2013 ( GV. NRW. S. 331 ). Verordnung zur Neuorganisation der Oberfinanzdirektionen in Nordrhein-Westfalen Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Verordnung zur Neuorganisation der Oberfinanzdirektionen in Nordrhein-Westfalen Vom
  2. Mai 2013 Präambel Zur Steigerung der Effizienz und zur Stärkung der Einheitlichkeit der Steuerverwaltung sollen die beiden in Nordrhein-Westfalen bestehenden Oberfinanzdirektionen mit der nachfolgenden Verordnung zu einer für das gesamte Land zuständigen Mittelbehörde mit Sitzen in Köln und Münster zusammengelegt werden. Auf Grund von § 2a Absatz 1 und § 8a Absatz 3 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
  3. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), von denen § 8a durch Artikel 1 Nummer 6 des Gesetzes vom
  4. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2897) eingefügt worden ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Delegationsverordnung FM vom
  5. April 2013 ( GV. NRW. S. 198 ), wird verordnet: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Oberfinanzdirektion Münster wird in Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen umbenannt. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Aufgaben der Oberfinanzdirektion Rheinland werden auf die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen übertragen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Oberfinanzdirektion Rheinland wird mit Ablauf des
  6. Juni 2013 aufgelöst. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 4 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Diese Verordnung tritt am
  7. Juni 2013 in Kraft. Gleichzeitig wird die Verordnung über die Aufgaben der Oberfinanzdirektion Münster und Rheinland gemäß § 8a des Finanzverwaltungsgesetzes vom
  8. Juli 1998 ( GV. NRW. S. 478 ) aufgehoben. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum
  9. Dezember 2023 zu berichten. Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.