FFN-Inhaltsübersicht Fundstellennachweis Stand: 29. Dezember 2022 Zeitliche Übersicht Teil 1 : Jahrgänge 1652 bis 1999 Teil 2 : Jahrgänge ab 2000 Systematische Übersicht Abkürzungsverzeichnis Stichwortverzeichnis Erläuterungen Gesetze sind Rechtsnormen, die für eine unbestimmte Zahl von Personen allgemein verbindliche Regelungen enthalten und vom Parlament beschlossen werden. Landesverordnungen sind ebenfalls Rechtsnormen, die allgemein verbindliche Regelungen enthalten. Sie werden jedoch von einer Behörde aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen. Der Fundstellennachweis enthält alle aktuell geltenden Gesetze und Verordnungen. Alle Gesetze und Verordnungen haben eine Gliederungsnummer (Gl.Nr.) erhalten. Künftige Änderungen verweisen auf die Gl.Nr. der Ursprungsvorschrift. In der systematischen Übersicht sind die Gesetze und Verordnungen - geordnet nach Gl.Nr. - zusammengefasst. Steht vor der Gliederungsnummer ein “B” oder ein “R”, beruht die Vorschrift auf einer bundes- beziehungsweise reichsrechtlichen Ermächtigungsgrundlage (z.B. “B 200-0-17 Verordnung über die Zuständigkeiten der Finanzämter in Schleswig-Holstein” oder “R 2022-2-1 Verordnung über die Schuldverschreibungen der Gemeinden und Gemeindeverbände”). Trotz sorgfältiger Bearbeitung können gelegentlich Erfassungs-, Zuordnungs- oder Sortierfehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Deshalb wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten keine Gewähr übernommen; es gilt der im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlichte Text. Hinweise werden beim Herausgeber unter der Telefonnummer
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.