Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Polizei (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Polizei -APO-Pol) Vom 16. April 2012 § 45 Module, Trainings
(1)Die Studieninhalte werden in interdisziplinär angelegten Semestermodulen und Trainings vermittelt.
(2)Die fachtheoretischen Semester (Grundstudium, Hauptstudium I, Hauptstudium II, Abschlussstudium) bestehen aus jeweils fünf interdisziplinär angelegten Modulen sowie aus Trainings. Die Module sind in Teilmodule gegliedert, denen Studienfächer (§ 46) zugeordnet sind.
(3)Die fachpraktischen Semester (Grundpraktikum, Hauptpraktikum) bestehen aus jeweils zwei gegliederten Modulen. Die Module des Grundpraktikums werden durch Trainings ergänzt.
(4)Module der Schutzpolizei sind:
- Polizei im demokratischen Rechtsstaat,
- Grundlagen der Kommunikation; Wahrnehmung von Kriminalität,
- Grundlagen der Kriminalitätskontrolle und der Verkehrssicherheitsarbeit,
- Grundlagen der Ermittlungsführung,
- Grundlagen der polizeilichen Lagebewältigung,
- Praktische Grundlagen der Kriminalitätskontrolle,
- Praktische Grundlagen der polizeilichen Lagebewältigung und der Verkehrssicherheitsarbeit,
- Zusammenarbeit und Führung; Methodik,
- Vernehmung; Jugendkriminalität,
- Prävention; Gewaltkriminalität,
- Drogenkriminalität; Verkehrssicherheitsarbeit,
- Polizeiliche Lagebewältigung in der Alltagsorganisation,
- Kriminalitätskontrolle in der polizeilichen Praxis,
- Lagebewältigung und Verkehrssicherheitsarbeit in der polizeilichen Praxis,
- Personalmanagement,
- Vermögensdelikte; Kapitaldelikte; Todesermittlungen,
- Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
- Aufnahme schwerer Verkehrsunfälle; Umgang mit Opfern und Angehörigen,
- Veranstaltungen, Versammlungen und Arbeitskämpfe,
- Interkulturelle Kompetenz; internationale polizeiliche Zusammenarbeit,
- Besondere Formen der Kommunikation; Informations- und Kommunikationskriminalität (IuK-Kriminalität),
- Zuwandererkriminalität; Umweltkriminalität; Branddelikte,
- Organisierte Kriminalität; Internationaler Kraftfahrzeugverkehr,
- Bewältigung besonderer Einsatzlagen.
(5)Module der Wasserschutzpolizei sind:
- Polizei im demokratischen Rechtsstaat,
- Grundlagen der Kommunikation; Wahrnehmung von Kriminalität,
- Grundlagen der Kriminalitätskontrolle und der Verkehrssicherheitsarbeit,
- Grundlagen der Ermittlungsführung,
- Grundlagen der polizeilichen Lagebewältigung,
- Praktische Grundlagen der Kriminalitätskontrolle,
- Praktische Grundlagen der polizeilichen Lagebewältigung und der Verkehrssicherheitsarbeit,
- Zusammenarbeit und Führung; Methodik,
- Vernehmung; Jugendkriminalität,
- Prävention; Gewaltkriminalität,
- Drogenkriminalität; Grundlagen schifffahrtspolizeilicher Aufgabenwahrnehmung,
- Polizeiliche Lagebewältigung in der Alltagsorganisation,
- WSP-Fachlehrgang,
- Schifffahrtspolizeiliche Aufgabenwahrnehmung in der polizeilichen Praxis,
- Personalmanagement,
- Vermögensdelikte; Kapitaldelikte; Todesermittlungen,
- Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
- Sicherheit und Umweltschutz in der Seeschifffahrt; Umgang mit Opfern und Angehörigen,
- Veranstaltungen, Versammlungen und Arbeitskämpfe,
- Interkulturelle Kompetenz; internationale polizeiliche Zusammenarbeit,
- Besondere Formen der Kommunikation; IuK-Kriminalität,
- Zuwandererkriminalität, Umweltkriminalität, Branddelikte,
- Organisierte Kriminalität; sicherheitsrelevante Problemstellungen im internationalen Verkehr,
- Bewältigung besonderer Einsatzlagen.
(6)Module der Kriminalpolizei sind:
- Polizei im demokratischen Rechtsstaat,
- Grundlagen der Kommunikation; Wahrnehmung von Kriminalität,
- Grundlagen der Kriminalitätskontrolle und der Verkehrssicherheitsarbeit,
- Grundlagen der Ermittlungsführung,
- Grundlagen der polizeilichen Lagebewältigung,
- Praktische Grundlagen der Kriminalitätskontrolle,
- Praktische Grundlagen der polizeilichen Lagebewältigung,
- Zusammenarbeit und Führung; Methodik,
- Vernehmung; Jugendkriminalität,
- Prävention; Gewaltkriminalität,
- Drogenkriminalität; Todesermittlungen, vermisste Personen,
- Polizeiliche Lagebewältigung in der Alltagsorganisation,
- Kriminalitätskontrolle in der polizeilichen Praxis,
- Lagebewältigung in der polizeilichen Praxis,
- Personalmanagement,
- Kapitaldelikte; Umgang mit Opfern und Angehörigen,
- Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
- Vermögensdelikte; Branddelikte,
- Veranstaltungen, Versammlungen und Arbeitskämpfe,
- Interkulturelle Kompetenz; internationale polizeiliche Zusammenarbeit,
- Besondere Formen der Kommunikation; IuK-Kriminalität,
- Zuwandererkriminalität; Umweltkriminalität,
- Organisierte Kriminalität; Fälschungsdelikte,
- Bewältigung besonderer Einsatzlagen.
(7)Module der zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten der Schutzpolizei sind:
- Polizei im demokratischen Rechtsstaat; Methodik,
- Soziale Wahrnehmung; Führung,
- Ermittlungsführung; Drogenkriminalität,
- Gewalt- und Jugendkriminalität,
- Polizeiliche Lagebewältigung; Verkehrssicherheitsarbeit,
- Personalmanagement,
- Vermögensdelikte; Kapitaldelikte; Todesermittlungen,
- Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
- Aufnahme schwerer Verkehrsunfälle; Umgang mit Opfern und Angehörigen,
- Veranstaltungen, Versammlungen und Arbeitskämpfe,
- Interkulturelle Kompetenz; internationale polizeiliche Zusammenarbeit,
- Besondere Formen der Kommunikation; Informations- und Kommunikationskriminalität (IuK-Kriminalität),
- Zuwandererkriminalität; Umweltkriminalität; Branddelikte,
- Organisierte Kriminalität; Internationaler Kraftfahrzeugverkehr,
- Bewältigung besonderer Einsatzlagen.
(8)Module der zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten der Wasserschutzpolizei sind:
- Polizei im demokratischen Rechtsstaat; Methodik,
- Soziale Wahrnehmung; Führung,
- Ermittlungsführung; Drogenkriminalität,
- Gewalt- und Jugendkriminalität,
- Polizeiliche Lagebewältigung; Verkehrssicherheitsarbeit,
- Personalmanagement,
- Vermögensdelikte; Kapitaldelikte; Todesermittlungen,
- Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
- Sicherheit und Umweltschutz in der Seeschifffahrt; Umgang mit Opfern und Angehörigen,
- Veranstaltungen, Versammlungen und Arbeitskämpfe,
- Interkulturelle Kompetenz; internationale polizeiliche Zusammenarbeit,
- Besondere Formen der Kommunikation; Informations- und Kommunikationskriminalität (IuK-Kriminalität),
- Zuwandererkriminalität; Umweltkriminalität; Branddelikte,
- Organisierte Kriminalität; sicherheitsrelevante Problemstellungen im internationalen Verkehr,
- Bewältigung besonderer Einsatzlagen. Weitere Fassungen dieser Norm § 45 APO-Pol, vom 10.07.2019, gültig ab 26.07.2019 bis 31.07.2025 § 45 APO-Pol, vom 11.01.2017, gültig ab 27.01.2017 bis 25.07.2019 § 45 APO-Pol, vom 18.01.2016, gültig ab 02.02.2016 bis 26.01.2017 § 45 APO-Pol, vom 16.04.2012, gültig ab 01.05.2012 bis 07.10.2013 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: Amtsbl. 2012, 378 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002B17NN00000000123 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=PolAPO_SH_!_45