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Maut-HöheVO Landesnorm Schleswig-Holstein Anlage - Mautgebührenverzeichnis Landesverordnung über die Höhe der Mautgebühr für den Herrentunnel (Mauthöh

Landesverordnung über die Höhe der Mautgebühr für den Herrentunnel (Mauthöheverordnung - Maut-HöheVO) Vom

  1. September 2006 Zum 13.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Anlage (Mautgebührenverzeichnis) neu gefasst (LVO v. 17.02.2025, GVOBl. 2025 Nr. 30) zur Einzelansicht Landesverordnung über die Höhe der Mautgebühr für den Herrentunnel (Mauthöheverordnung - Maut-HöheVO) vom
  2. September 2006 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Landesverordnung über die Höhe der Mautgebühr für den Herrentunnel (Mauthöheverordnung - Maut-HöheVO) vom
  3. September 2006 01.10.2006 Eingangsformel 01.10.2006 § 1 01.10.2006 § 2 01.10.2006 Anlage - Gebührenverzeichnis 01.03.2025 Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
  4. Januar 2006 (BGBl. I S. 49) in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung über den Herrentunnel in Lübeck und zur Übertragung der Ermächtigung zur Beleihung und zur Festsetzung der Höhe von Mautgebühren vom
  5. Januar 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 18), geändert durch Verordnung vom
  6. März 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 39), verordnet das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr: zur Einzelansicht Eingangsformel § 1 Für jede Benutzung des Herrentunnels (Travequerung) im Zuge der B 104 im Streckenabschnitt zwischen Straßenkilometer 6 + 034,11 westlich der Trave bis Straßenkilometer 8 + 051,08 östlich der Trave wird von der Herrentunnel Lübeck GmbH & Co.KG eine Maut nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage erhoben. Die Anlage ist Bestandteil dieser Verordnung. zur Einzelansicht § 1 § 2 Diese Verordnung tritt am
  7. Oktober 2006 in Kraft. zur Einzelansicht § 2 Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis Fahrzeugklasse Höhe über der Vorderachse Anzahl der Achsen Fahrzeugart (Beispiele) Mauthöhe in EUR AGE 1 MGE 2 Smart-Card 3 AGE plus 4 A <= 1,30m >= 2 PKW mit/ohne Anhänger, Motorrad 1,82 2,30 2,20; Mindestaufladung der Smart Card: EUR 10,
  8. Monatliche Grundgebühr in Höhe von EUR 14,50; Mindestvertragslaufzeit ein Jahr; AGE-Mauthöhe EUR 1,10 B > 1,30m 2 Van, Bus, Transporter, LKW, Caravan 3,52 4,30 Die Smart Card wird für die Fahrzeugklasse B nicht angeboten. Monatliche Grundgebühr in Höhe von EUR 835,00; Mindestvertragslaufzeit ein Jahr; AGE-Mauthöhe EUR 1,82 C > 1,30m 3 Fahrzeuge der Klasse B mit Anhänger einachsig, LKW, Bus 9,15 11,10 Die Smart Card wird für die Fahrzeugklasse C nicht angeboten. Monatliche Grundgebühr in Höhe von EUR 2.510,00; Mindestvertragslaufzeit ein Jahr; AGE-Mauthöhe EUR 4,08 D > 1,30m >= 4 Fahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mehrachsig, Fahrzeuge der Klasse C mit Anhänger, LKW 14,60 17,60 Die Smart Card wird für die Fahrzeugklasse D nicht angeboten. Monatliche Grundgebühr in Höhe von EUR 4.180,00; Mindestvertragslaufzeit ein Jahr; AGE-Mauthöhe EUR 7,48 Fußnoten 1) AGE: Automatische Gebührenerhebung (Zahlung mittels Transponder: RFID und Quickbox) 2) MGE: Manuelle Gebührenerhebung (Zahlung am Münzautomaten, Barzahlung beim Kassierer oder Zahlung mit Flottenkarte beim Kassierer) 3) SmartCard: Zahlung mittels einer zuvor durch den Nutzer aufgeladenen Prepaid-Karte. Die SmartCard wird nur für die Fahrzeugklasse A angeboten. 4) AGE plus: Mit Entrichtung einer monatlichen Grundgebühr bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten beträgt die AGE-Maut des entsprechenden Nutzers für Durchfahrten während der nachfolgenden 12 Monate nur einen verringerten Betrag. Das AGE plus-Modell wird nur für die AGE, nicht jedoch für die MGE oder SmartCard angeboten. In der Fahrzeugklasse A wird die monatliche Grundgebühr für jeweils ein Fahrzeug erhoben, während sie in den Fahrzeugklassen B, C und D für alle Fahrzeuge eines Halters in der jeweiligen Fahrzeugklasse erhoben wird (Flottentarif). zur Einzelansicht

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.