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Eingangsformel Erster GlüÄndStV Landesnorm Schleswig-Holstein Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in

Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV) 1) * Vom 1. Februar 2013 Zum 13.08.20

Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV) vom

  1. Februar 2013 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV) vom
  2. Februar 2013 08.02.2013 Eingangsformel 08.02.2013 § 1 - Zustimmung 08.02.2013 § 2 - Geltung des Staatsvertrages 08.02.2013 § 3 - In-Kraft-Treten 08.02.2013 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Eingangsformel § 1 Zustimmung Dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag) zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und dem Land Schleswig-Holstein wird zugestimmt. Der erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 1§ 2 Geltung des Staatsvertrages

(1)Das In-Kraft-Treten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages (GlüÄndStV) in Schleswig-Holstein nach Artikel 2 Abs. 2 a Satz 5 GlüÄndStV wird vom Innenministerium im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt gemacht. *
(2)Das Innenministerium macht bis zum
  1. August 2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt, ob der Staatsvertrag nach seinem § 35 Abs. 2 über den
  2. Juni 2021 hinaus fort gilt oder außer Kraft getreten ist. Ist der Staatsvertrag danach mit Ablauf des
  3. Juni 2021 außer Kraft getreten, finden seine Bestimmungen bis zu einer landesrechtlichen Regelung weiter Anwendung. Fußnoten *) [Entsprechend der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV) vom
  4. Februar 2013 (GVOBl. S. 97) ist nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV) vom
  5. Februar 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 51) der Erste Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom
  6. Dezember 2011 am
  7. Februar 2013 in Schleswig-Holstein in Kraft getreten.]

§ 2

§ 3 In-Kraft-Treten Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

§ 3

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.