Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV) 1) * Vom 1. Februar 2013 Zum 13.08.20
Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV) vom
- Februar 2013 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV) vom
- Februar 2013 08.02.2013 Eingangsformel 08.02.2013 § 1 - Zustimmung 08.02.2013 § 2 - Geltung des Staatsvertrages 08.02.2013 § 3 - In-Kraft-Treten 08.02.2013 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Eingangsformel § 1 Zustimmung Dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag) zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und dem Land Schleswig-Holstein wird zugestimmt. Der erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 1§ 2 Geltung des Staatsvertrages
(1)Das In-Kraft-Treten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages (GlüÄndStV) in Schleswig-Holstein nach Artikel 2 Abs. 2 a Satz 5 GlüÄndStV wird vom Innenministerium im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt gemacht. *
(2)Das Innenministerium macht bis zum
- August 2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt, ob der Staatsvertrag nach seinem § 35 Abs. 2 über den
- Juni 2021 hinaus fort gilt oder außer Kraft getreten ist. Ist der Staatsvertrag danach mit Ablauf des
- Juni 2021 außer Kraft getreten, finden seine Bestimmungen bis zu einer landesrechtlichen Regelung weiter Anwendung. Fußnoten *) [Entsprechend der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV) vom
- Februar 2013 (GVOBl. S. 97) ist nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV) vom
- Februar 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 51) der Erste Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom
- Dezember 2011 am
- Februar 2013 in Schleswig-Holstein in Kraft getreten.]
§ 2
§ 3 In-Kraft-Treten Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 3