Obsah (5)
§ 1§ 2§ 3Artikel 1Artikel 2Gesetz zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag Vom 10. Dezember 2019 Zum 13.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Gesetz zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom
- Dezember 2019 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Gesetz zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom
- Dezember 2019 20.12.2019 Eingangsformel 20.12.2019 § 1 - Zustimmung 20.12.2019 § 2 - Geltung des Staatsvertrages 17.11.2023 § 3 - In-Kraft-Treten 20.12.2019 Anlage - Dritter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag -
- GlüÄndStV) 01.01.2020 Artikel 1 - Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 01.01.2020 Artikel 2 - Inkrafttreten 01.01.2020 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Eingangsformel § 1 Zustimmung
(1)Dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und dem Land Schleswig-Holstein wird zugestimmt.
(2)Der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 1§ 2 Geltung des Staatsvertrages
(1)Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos werden, wird dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt gemacht.
(2)Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport macht bis zum
- August 2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt, ob der Glücksspielstaatsvertrag nach seinem § 35 Absatz 2 über den
- Juni 2021 hinaus fort gilt oder außer Kraft getreten ist. Ist der Glücksspielstaatsvertrag danach mit Ablauf des
- Juni 2021 außer Kraft getreten, finden seine Bestimmungen bis zu einer landesrechtlichen Regelung weiter Anwendung.
§ 2
§ 3 In-Kraft-Treten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 3
Anlage Dritter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag -
- GlüÄndStV) Das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz, das Saarland, der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt, das Land Schleswig-Holstein und der Freistaat Thüringen (im Folgenden: die Länder genannt) schließen nachstehenden Staatsvertrag: Artikel 1 Änderung des Glücksspielstaatsvertrages [Änderungsanweisungen zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland in der Fassung des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom
- Dezember 2011 (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV)]
Artikel 1Artikel 2 Inkrafttreten
(1)Dieser Staatsvertrag tritt am
- Januar 2020 in Kraft. Sind bis zum
- Dezember 2019 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos. *
(2)Die Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit. Fußnoten *) [Entsprechend der Bekanntmachung vom
- Januar 2020 (GVOBl. 31) ist der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag gemäß seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 am
- Januar 2020 in Kraft getreten.]
Artikel 2