Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranla
ge (XFEL) und dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) Vom
- März 2010 Zum 13.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe zur Einzelansicht Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) und dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) vom
- März 2010 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) und dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) vom
- März 2010 30.04.2010 Eingangsformel 30.04.2010 § 1 - Zustimmung zu den Verträgen 30.04.2010 § 2 - Inkrafttreten 30.04.2010 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: zur Einzelansicht Eingangsformel § 1 Zustimmung zu den Verträgen
(1)Dem am 30. November 2009 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) wird zugestimmt.
(2)Dem am 30. November 2009 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) wird zugestimmt.
(3)Das Abkommen und der Staatsvertrag werden nachstehend veröffentlicht.
(4)Der Tag, an dem
- das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) nach seinem § 9 in Kraft tritt und
- der Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) nach seinem § 5 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen. * Fußnoten *) [Entsprechend der Bekanntmachung vom
- März 2014 (GVOBl. S. 68) sind das Abkommen gemäß seinem § 9 am
- Februar 2012 und der Staatsvertrag gemäß seinem § 5 am
- Februar 2012 in Kraft getreten.] zur Einzelansicht § 1 § 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft. zur Einzelansicht § 2