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§ 1 RölasHHAbk/StVtrG SH 2010 Landesnorm Schleswig-Holstein - Zustimmung zu den Verträgen Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschla

Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranla

ge (XFEL) und dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) Vom

  1. März 2010 Zum 13.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe zur Einzelansicht Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) und dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) vom
  2. März 2010 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) und dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) vom
  3. März 2010 30.04.2010 Eingangsformel 30.04.2010 § 1 - Zustimmung zu den Verträgen 30.04.2010 § 2 - Inkrafttreten 30.04.2010 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: zur Einzelansicht Eingangsformel § 1 Zustimmung zu den Verträgen

(1)Dem am 30. November 2009 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) wird zugestimmt.
(2)Dem am 30. November 2009 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) wird zugestimmt.
(3)Das Abkommen und der Staatsvertrag werden nachstehend veröffentlicht.
(4)Der Tag, an dem
  1. das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) nach seinem § 9 in Kraft tritt und
  2. der Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) nach seinem § 5 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen. * Fußnoten *) [Entsprechend der Bekanntmachung vom
  3. März 2014 (GVOBl. S. 68) sind das Abkommen gemäß seinem § 9 am
  4. Februar 2012 und der Staatsvertrag gemäß seinem § 5 am
  5. Februar 2012 in Kraft getreten.] zur Einzelansicht § 1 § 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft. zur Einzelansicht § 2

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.