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MfSGFJSBek SH 2006 Landesnorm Schleswig-Holstein Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren vom 11. Dezemb

Bekanntmachung

Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren Vom 11. Dezember 2005 Zum 13.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe zur Einzelansicht Bekanntmachung

Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren vom 11. Dezember 2005 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Bekanntmachung

Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren vom 11. Dezember 2005 27.01.2006 Eingangsformel 27.01.2006 Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren gibt aufgrund a)

§ 2Abs.

3 und

§ 6Abs.

1

Fachkliniken-Umwandlungsgesetzes vom 24. September 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 350), b)

§ 4Abs.

2 der Landesverordnung über den Formwechsel und die Veräußerung der psychatrium GRUPPE vom 13. Oktober 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 401) und c)

§ 4Abs.

2 der Landesverordnung über den Formwechsel und die Veräußerung der Fachklinik Schleswig vom

  1. November 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 426) bekannt: A. Wirksamwerden der Formwechsel
  2. Der Formwechsel der psychatrium GRUPPE von einer rechtsfähigen Anstalt

öffentlichen Rechts in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (psychatrium GRUPPE gGmbH) ist mit der Eintragung in das Handelsregister am

  1. Januar 2005 wirksam geworden.
  2. Der Formwechsel der Fachklinik Schleswig von einer rechtsfähigen Anstalt

öffentlichen Rechts in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Fachklinik Schleswig gGmbH) ist mit der Eintragung in das Handelsregister am

  1. November 2005 wirksam geworden. B. Abschluss der Veräußerungsverfahren
  2. Das Verfahren zur Veräußerung der Geschäftsanteile der aus der formwechselnden Umwandlung entstandenen psychatrium GRUPPE gGmbH ist mit dem Wirksamwerden

Vertrages über die Veräußerung der Geschäftsanteile und mit der Abtretung derselben am

  1. Januar 2005 abgeschlossen worden.
  2. Das Verfahren zur Veräußerung der Geschäftsanteile der aus der formwechselnden Umwandlung entstandenen Fachklinik Schleswig gGmbH ist mit dem Wirksamwerden

Vertrages über die Veräußerung der Geschäftsanteile und mit der Abtretung derselben am 3. November 2005 abgeschlossen worden. C. Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften Als Folge der Bekanntmachungen nach den Buchstaben A und B ergeben sich für die nachstehenden Rechtsvorschriften folgende Zeitpunkte

Außerkrafttretens: 1. Für das

  1. a)Gesetz über die psychatrium GRUPPE vom 25. November 2002 (GVOBl. Schl.-H. S. 237) 1) , Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 12. Oktober 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 487),
  2. b)Fachklinikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 18) 2) , Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 12. Oktober 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 487), im Hinblick auf das Wirksamwerden der Formwechsel nach Buchstabe A der Tag

Erscheinens dieser Bekanntmachung,

  1. für die Landesverordnung über den Formwechsel und die Veräußerung der psychatrium GRUPPE vom
  2. Oktober 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 401) 3) der in Buchstabe B Nr. 1 genannte Zeitpunkt und
  3. für die Landesverordnung über den Formwechsel und die Veräußerung der Fachklinik Schleswig vom
  4. November 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 426) 4) der in Buchstabe B Nr. 2 genannte Zeitpunkt. Kiel,
  5. Dezember 2005 Dr. Gitta Trauernicht Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren Fußnoten 1) GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2120-18 2) GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2120-11 3) GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2120-20-1 4) GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2120-20-2 zur Einzelansicht Eingangsformel

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