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Inhaltsverzeichnis LAPVO-tD-LG2/2 Landesnorm Schleswig-Holstein Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Laufbahngruppe 2, zweit

Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, in der Fachrichtung Technische Dienste des Landes Schleswig-Holstein (LAPVO-tD-LG2/2) Vom 6. September 2016 Inhaltsübersicht: Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften für das technische Referendariat § 1 Laufbahn der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Technische Dienste § 2 Zweck, Ziel und Laufbahnzweige des technischen Referendariates § 3 Einstellungsbedingungen § 4 Einstellungsverfahren § 5 Rechtsstellung, Beendigung § 6 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen § 7 Dauer und Gliederung des technischen Referendariates § 8 Gestaltung der Ausbildung, Sondervorschriften für behinderte Referendarinnen und Referendare § 9 Leitung der Ausbildung § 10 Beurteilung während der Ausbildung § 11 Urlaub, Krankheit § 12 Entlassung aus dem technischen Referendariat Abschnitt 2 Staatsexamen - Prüfungsverordnung § 13 Zweck des Staatsexamens § 14 Abnahme des Staatsexamens § 15 Zulassung zum Staatsexamen § 16 Art der Prüfung § 17 Häusliche Prüfungsarbeit § 18 Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht § 19 Mündliche Prüfung § 20 Unterbrechung der Prüfung § 21 Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen § 22 Abschließende Bewertung, Gesamturteil, Niederschrift § 23 Prüfungszeugnis § 24 Wiederholung der Prüfung § 25 Verstöße gegen die Prüfungsverordnung § 26 Prüfungsakte § 27 Ausführungsbestimmungen Abschnitt 3 Sondervorschriften der Laufbahnzweige Unterabschnitt 1 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Architektur § 28 Besondere Einstellungsvoraussetzungen § 29 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde § 30 Ausbildende Verwaltungen § 31 Gliederung der Ausbildung, besondere Hinweise zur Prüfung Unterabschnitt 2 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Städtebau § 32 Besondere Einstellungsvoraussetzungen § 33 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde § 34 Ausbildende Verwaltungen § 35 Gliederung der Ausbildung Unterabschnitt 3 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Bauingenieurwesen, Fachschwerpunkt Straßenwesen § 36 Besondere Einstellungsvoraussetzungen, Studieninhalte § 37 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde § 38 Ausbildende Verwaltung § 39 Gliederung der Ausbildung Unterabschnitt 4 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Bauingenieurwesen, Fachschwerpunkt Wasserwesen § 40 Besondere Einstellungsvoraussetzungen § 41 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde § 42 Ausbildungsstellen § 43 Gliederung der Ausbildung § 44 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung Unterabschnitt 5 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung § 45 Besondere Einstellungsvoraussetzungen, Studiengänge, Wissensspektrum § 46 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde § 47 Ausbildende Verwaltungen § 48 Gliederung der Ausbildung, besondere Hinweise für die Prüfung Unterabschnitt 6 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Geodäsie und Geoinformation § 49 Besondere Einstellungsvoraussetzungen § 50 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde § 51 Gliederung der Ausbildung § 52 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung § 53 Besondere Hinweise zur häuslichen Prüfungsarbeit § 54 Besondere Hinweise zu den Schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und zur Mündlichen Prüfung Unterabschnitt 7 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Landespflege § 55 Besondere Einstellungsvoraussetzungen § 56 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde § 57 Ausbildungsstellen § 58 Gliederung der Ausbildung Unterabschnitt 8 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Umwelttechnik § 59 Besondere Einstellungsvoraussetzungen § 60 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde § 61 Ausbildende Verwaltungen § 62 Gliederung der Ausbildung § 63 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen § 64 Anlagen § 65 Übergangsregelung § 66 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlagen Anlage 1: Ausbildungsnachweis Anlage 2: Übersicht über das technische Referendariat Anlage 3: Beurteilung Anlage 4: Antrag auf Zulassung zum Staatsexamen Anlage 5: Prüfungsfächer und Prüfungszeiten Anlage 6: Prüfstoffverzeichnisse der Laufbahnzweige und Fachschwerpunkte Architektur Städtebau Bauingenieurwesen, Fachschwerpunkt Straßenwesen Bauingenieurwesen, Fachschwerpunkt Wasserwesen Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung Geodäsie und Geoinformation Landespflege Umwelttechnik Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2016, 686 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002D5CNN00000000002 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=TDLbGr2%2F2APrO_SH_Inhaltsverzeichnis

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