Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, in der Fachrichtung Technische Dienste des Landes Schleswig-Holstein (LAPVO-tD-LG2/2) Vom 6. September 2016 Inhaltsübersicht: Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften für das technische Referendariat § 1 Laufbahn der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Technische Dienste § 2 Zweck, Ziel und Laufbahnzweige des technischen Referendariates § 3 Einstellungsbedingungen § 4 Einstellungsverfahren § 5 Rechtsstellung, Beendigung § 6 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen § 7 Dauer und Gliederung des technischen Referendariates § 8 Gestaltung der Ausbildung, Sondervorschriften für behinderte Referendarinnen und Referendare § 9 Leitung der Ausbildung § 10 Beurteilung während der Ausbildung § 11 Urlaub, Krankheit § 12 Entlassung aus dem technischen Referendariat Abschnitt 2 Staatsexamen - Prüfungsverordnung § 13 Zweck des Staatsexamens § 14 Abnahme des Staatsexamens § 15 Zulassung zum Staatsexamen § 16 Art der Prüfung § 17 Häusliche Prüfungsarbeit § 18 Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht § 19 Mündliche Prüfung § 20 Unterbrechung der Prüfung § 21 Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen § 22 Abschließende Bewertung, Gesamturteil, Niederschrift § 23 Prüfungszeugnis § 24 Wiederholung der Prüfung § 25 Verstöße gegen die Prüfungsverordnung § 26 Prüfungsakte § 27 Ausführungsbestimmungen Abschnitt 3 Sondervorschriften der Laufbahnzweige Unterabschnitt 1 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Architektur § 28 Besondere Einstellungsvoraussetzungen § 29 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde § 30 Ausbildende Verwaltungen § 31 Gliederung der Ausbildung, besondere Hinweise zur Prüfung Unterabschnitt 2 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Städtebau § 32 Besondere Einstellungsvoraussetzungen § 33 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde § 34 Ausbildende Verwaltungen § 35 Gliederung der Ausbildung Unterabschnitt 3 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Bauingenieurwesen, Fachschwerpunkt Straßenwesen § 36 Besondere Einstellungsvoraussetzungen, Studieninhalte § 37 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde § 38 Ausbildende Verwaltung § 39 Gliederung der Ausbildung Unterabschnitt 4 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Bauingenieurwesen, Fachschwerpunkt Wasserwesen § 40 Besondere Einstellungsvoraussetzungen § 41 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde § 42 Ausbildungsstellen § 43 Gliederung der Ausbildung § 44 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung Unterabschnitt 5 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung § 45 Besondere Einstellungsvoraussetzungen, Studiengänge, Wissensspektrum § 46 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde § 47 Ausbildende Verwaltungen § 48 Gliederung der Ausbildung, besondere Hinweise für die Prüfung Unterabschnitt 6 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Geodäsie und Geoinformation § 49 Besondere Einstellungsvoraussetzungen § 50 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde § 51 Gliederung der Ausbildung § 52 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung § 53 Besondere Hinweise zur häuslichen Prüfungsarbeit § 54 Besondere Hinweise zu den Schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und zur Mündlichen Prüfung Unterabschnitt 7 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Landespflege § 55 Besondere Einstellungsvoraussetzungen § 56 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde § 57 Ausbildungsstellen § 58 Gliederung der Ausbildung Unterabschnitt 8 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Umwelttechnik § 59 Besondere Einstellungsvoraussetzungen § 60 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde § 61 Ausbildende Verwaltungen § 62 Gliederung der Ausbildung § 63 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen § 64 Anlagen § 65 Übergangsregelung § 66 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlagen Anlage 1: Ausbildungsnachweis Anlage 2: Übersicht über das technische Referendariat Anlage 3: Beurteilung Anlage 4: Antrag auf Zulassung zum Staatsexamen Anlage 5: Prüfungsfächer und Prüfungszeiten Anlage 6: Prüfstoffverzeichnisse der Laufbahnzweige und Fachschwerpunkte Architektur Städtebau Bauingenieurwesen, Fachschwerpunkt Straßenwesen Bauingenieurwesen, Fachschwerpunkt Wasserwesen Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung Geodäsie und Geoinformation Landespflege Umwelttechnik Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2016, 686 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002D5CNN00000000002 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=TDLbGr2%2F2APrO_SH_Inhaltsverzeichnis
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