Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, in der Fachrichtung Technische Dienste des Landes Schleswig-Holstein (LAPVO-tD-LG2/2) Vom 6. September 2016 § 31 Gliederung der Ausbildung, besondere Hinweise zur Prüfung
(1)Das technische Referendariat gliedert sich in vier Abschnitte: Abschnitt I: Öffentlicher Hochbau, Abschnitt II: Stadtplanung, Städtebau und Bauordnungswesen, Abschnitt III: Aufgaben der mittleren, höheren und obersten Dienst-, Rechts- und Fachaufsichtsbehörden, Abschnitt IV: Seminare, Lehrgänge, Fachexkursionen und Prüfung.
(2)Die Ausbildung soll nach Möglichkeit durch Lehrgänge vor und zwischen den Abschnitten vertieft werden. Soweit die dafür im Musterausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für Lehrgänge in Anspruch genommen wird, soll sie den Ausbildungsabschnitten anteilig hinzugeschlagen werden.
(3)Die Regeldauer der Ausbildungsabschnitte, die Ausbildungsstellen und der Ausbildungsinhalt sind in der folgenden Übersicht angegeben. Die Ausbildungsbehörde kann die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte ändern und die Dauer der Ausbildungsabschnitte anpassen. Der Ausbildungsabschnitt III soll am Ende des technischen Referendariats durchgeführt werden.
(4)Zur Prüfung ergehen folgende besonderen Hinweise:
- in der Häuslichen Prüfungsarbeit sind nach Möglichkeit Teilaufgaben zu stellen, die das Gerüst für die Gliederung der Arbeit geben; die Aufgabenstellung soll ihren Schwerpunkt nicht im Bereich der Studieninhalte haben, sondern darauf aufbauen,
- zu den Schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht sind Hilfsmittel in der Aufgabenstellung anzugeben; darüber hinausgehende Hilfsmittel sind nicht zugelassen; die Schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht werden mit PC bearbeitet; die Referendarinnen und Referendare sind rechtzeitig vor Beginn der Schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht über die nachfolgenden Vorgaben zur Anfertigung mit PC zu unterrichten: Das Verfahren sowie die erforderlichen technischen Standards sind in dem „Merkblatt für Referendare/Referendarinnen zur Anfertigung der Schriftlichen Arbeit unter Aufsicht mit PC“ sowie dem Merkblatt „Technische Hinweise für die Ausbildungsbehörde zur Anfertigung der Schriftlichen Arbeit unter Aufsicht mit PC“ geregelt; anzuwenden ist die jeweils vom Oberprüfungsamt eingeführte Fassung der vorgenannten Merkblätter,
- die Fragestellungen in der Mündlichen Prüfung fokussieren sich auf das Fachwissen und das Verständnis für technische, wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge, das Verständnis für Management und Führung, das Urteilsvermögen, auf die Ausdrucksfähigkeit und die Sicherheit im Auftreten; der Kurzvortrag wird am zweiten Prüfungstag nach Beendigung der Mündlichen Prüfung gehalten; das Thema ist dergestalt zu formulieren, dass möglichst keine Hilfsmittel für den Kurzvortrag erforderlich werden; das Thema ist in freier Rede vorzutragen; bei der Bewertung sind neben dem fachlichen Inhalt, dem Aufbau und der Struktur des Kurzvortrags die methodische Aufbereitung des Themas, die Ausdrucksfähigkeit und die Überzeugungskraft in der Rede, die verständliche Sprache und das überzeugende und authentische Auftreten zu berücksichtigen. AUSBILDUNGSPLAN Laufbahnzweig: Architektur Ausbildungs- Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte Ab- schnitt Dauer (Wochen) I 34 Kommunales Hochbauamt oder die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein A.ö.R. Öffentlicher Hochbau: Praxisorientierte Mitarbeit an allen baufachlichen Aufgaben der Ausbildungsstelle, insbesondere Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen aller Art, Facility-Management, Projektmanagement, Haushaltsverfahren und Mittelbewirtschaftung, Vergabewesen, Vertragswesen, Grundlagen und Anwendung des öffentlichen Baurechts und Baunebenrechts, Wettbewerbswesen, Standards im Bauwesen, Typologie öffentlicher Hochbauten, quantitativer und qualitativer Flächenbedarf, technische Ausrüstung im Hochbau, Bautechnik und Baukonstruktion, Baubetrieb, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Hochbau, Aufgabenerledigung mit der Privatwirtschaft, fachliche Zusammenarbeit mit Mittelinstanz, oberster Instanz, nutzender Verwaltung, Zulassungs- und Prüfbehörde. Praxisorientierte Mitarbeit in allen Leitungsaufgaben, Dienststellenorganisation, Zusammenarbeit mit Dienst-, Rechts-, Fachaufsicht und Personalvertretung, Unfallverhütung, Fürsorgepflichten, Personalbedarf und Personaleinsatz, Personalführung, Haushaltsverantwortung, Controlling, Innenrevision, Fortbildung, Kosten-Leistungs-Rechnung, betriebswirtschaftliches Management, Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik, Berichtswesen, Außenvertretung der Dienststelle. II 14 Kommunale Bauverwaltung Bauordnungswesen: Praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde und in Behörden des Baunebenrechts, insbesondere Verwaltungs- und Zulassungsverfahren nach Bauordnungsrecht und Fachgesetzen, Abwägung im Verwaltungsverfahren, Bescheidtechnik, Erstellung von Bescheiden, Behandlung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln, aufsichtsbehördliche Maßnahmen, Verwaltungsgebühren, Statistik, innere Organisation, Zusammenarbeit mit der Rechts- und Fachaufsicht im bauaufsichtlichen Zulassungsverfahren, Zusammenarbeit mit den Gremien der Gemeinde. 10 Stadtplanung, Städtebau: Praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben der kommunalen Planungsbehörde, insbesondere laufbahnzweigbezogene Aufgaben aus der Gemeindeordnung, Stadtentwicklungsplanung, Bauleitplanung, Verwaltungsverfahren und Umsetzung städtebaurechtlicher Instrumente, Bodenordnung, Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt sowie den Stellen der Regional- und Landesplanung, Verwaltungsgebühren, Statistik, innere Organisation, Zusammenarbeit mit der höheren Verwaltungsbehörde im Bauleitplanverfahren, Zusammenarbeit mit den Gremien der Gemeinde. III 10 Mittlere, höhere oder oberste Behörde des Bundes oder des Landes Aufgaben der mittleren, höheren und obersten Dienst-, Rechts- und Fachaufsichtsbehörden insbesondere Grundzüge des Staats-, Verwaltungs-, Planungs- und Baurechts, Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Umsetzung von Beschlüssen von Parlament und Regierung, Bundes- und Landesorganisation, Organisation der Europäischen Union, Dienststellenorganisation, Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht, Personalwirtschaft, Haushaltsverfahren und Mittelbewirtschaftung, Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung, technische und wirtschaftliche Programmplanung, Standardisierung und Standards im Bauwesen, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Hochbau, Landes- und Regionalplanung, Pressearbeit, fachliche Zusammenarbeit mit dem Parlament, den Ressorts, dem nachgeordneten Bereich, dem Bund bzw. den Ländern und der Europäischen Union. IV Einführungslehrgang, Allgemeines Verwaltungsseminar, Fachbezogene Verwaltungsseminare, fachbezogenes Seminar zu Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit. 12 Seminare, Lehrgänge, Fachexkursionen 6 Häusliche Prüfungsarbeit 6 Schriftliche und Mündliche Prüfung einschließlich Prüfungsvorbereitung ca. 12 Erholungsurlaub 104 24 Monate Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2016, 686 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002D5CNN00000000037 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=TDLbGr2%2F2APrO_SH_!_31