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§ 39 LAPVO-tD-LG2/2 Landesnorm Schleswig-Holstein - Gliederung der Ausbildung Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Laufbahng

Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, in der Fachrichtung Technische Dienste des Landes Schleswig-Holstein (LAPVO-tD-LG2/2) Vom 6. September 2016 § 39 Gliederung der Ausbildung

(1)Die Ausbildung gliedert sich in fünf Abschnitte: Abschnitt I: Ausbildung im Verwaltungsdienst der Ortsinstanz, Abschnitt II: Straßenbaudienst, Abschnitt III: Benachbarte Laufbahnzweige, zum Beispiel bei Stadtverwaltung und Wasserwirtschaftsverwaltung, Abschnitt IV: Ausbildung im Verwaltungsdienst in der oberen und obersten Instanz, Abschnitt V: Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit, Seminare, Lehrgänge, Prüfungen. Die Reihenfolge der Abschnitte I bis III kann in begründeten Fällen geändert werden.
(2)Die Ausbildung wird durch Lehrgänge und Seminare ergänzt.
(3)Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht. AUSBILDUNGSPLAN Laufbahnzweig: Bauingenieurwesen Fachschwerpunkt: Straßenwesen Ausbildungs- Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte Ab- schnitt Dauer (Wochen) I - IV während des gesamten Referendariats in allen Ausbildungsabschnitten Alle Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit Management- und Kommunikationsqualifikationen sowie soziale Kompetenz sind in allen Ausbildungsabschnitten ausbildungsbegleitend in Theorie und Praxis zu vermitteln; durch die eigenständige Bearbeitung von Aufgaben oder Projekten sind die überfachlichen Führungs- und Managementtechniken anzuwenden. Besonderer Wert ist darauf zu legen, dass die Referendarin oder der Referendar sich in der Präsentationstechnik, im Vortrag und im Schriftverkehr vervollkommnet; ihr oder ihm ist Gelegenheit zur Teilnahme an Terminen, Verhandlungen und Sitzungen zu geben; insbesondere sollen die Referendarinnen und Referendare an Besprechungsrunden von Behördenleitungen und anderen Führungskräften sowie an der Durchsicht der von Führungskräften zu verteilenden Eingängen (Post, E-Mails) beteiligt werden; sie sollen Kurzvorträge halten, Besprechungsrunden moderieren und Arbeitsergebnisse vorstellen; dabei sollen Methoden und Techniken in folgenden Bereichen erlernt werden: Motivation, Gesprächsführung, Konfliktbewältigung, Rhetorik, Visualisierung, Moderation, Protokollierung, Delegation, Besprechungsvorbereitung und -durchführung sowie Feedback über die Ergebniserzielung. Zum Ende des jeweiligen Ausbildungsabschnittes sollen die Referendarinnen und Referendare die Ergebnisse ihrer Arbeiten oder aktuelle Themen aus dem Ausbildungsabschnitt präsentieren; betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Haushaltsgrundlagen und -bewirtschaftung sowie Finanzplanungen, Führungskompetenzen, Qualifizierung im Bereich Recht, Projektmanagement und organisatorische Kompetenz sind nach Möglichkeit laufbahnzweigübergreifend zu vermitteln, um ihrem interdisziplinären Ansatz gerecht zu werden; dies gilt auch für gesellschaftlich relevante Querschnittsbereiche wie Umweltverträglichkeit, nachhaltiges Flächenmanagement und Sozialverträglichkeit. Zur Stärkung der EU-Kompetenz sind Aspekte über Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene, Initiierung und Begleitung von EU-Fördermaßnahmen sowie fachpolitische Strategien in die einzelnen Ausbildungsabschnitte aufzunehmen. I 16 Niederlassungen des LBV-SH Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften (Einführung) Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Straßenbauverwaltung in Bund, Ländern und Kommunen sowie deren Zusammenwirken, Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der Unteren Ebene der Straßenbauverwaltung, Grundsätze des Verwaltungshandelns in verwaltungstechnischer und rechtlicher Hinsicht, Lenkung der Planung, Durchführung und Kontrolle allgemeiner Aufgaben und technischer Vorhaben in der Verwaltung (Controlling), Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Planung, Baudurchführung und Betrieb, Praxis der Personalführung einschließlich Personalbeurteilung: Personal- und Sozialrecht: Beamtengesetze, Laufbahnvorschriften, Disziplinarrecht; Tarifverträge des Bundes und der Länder, Verantwortung und Haftung im öffentlichen Dienst, Regress, Personalvertragsrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes und der Länder, Straßenverwaltung, Straßenrecht, Straßenunterhaltung, Verkehrssicherheit, Straßenbetrieb. II 24 Niederlassungen des LBV-SH Vorbereitung und Durchführung von Straßenbauvorhaben Straßenplanung und -entwurf: Linienbestimmung, Umweltverträglichkeit und Naturschutzuntersuchungen, Immissionsschutz, Flächensicherung, Planfeststellung, Grunderwerb, Enteignung, Flurbereinigung. Bauvorbereitung und -durchführung: Ausschreibung und Vergabe nach VOB, VOL, Bauvertragsrecht, Baupreisrecht, Verantwortung bei Planung und Durchführung von Baumaßnahmen (Baubevollmächtigter), Bauaufsicht und Bauleitung, Arbeitssicherheit, Straßenbautechnik, Straßenausstattung, Konstruktiver Ingenieurbau, Güteüberwachung. III 12 Kommunale Fachverwaltung Raumplanung und städtische Infrastruktur Aufgaben und Organisation der kommunalen Selbstverwaltung, Raumordnung, Bauleitplanung, Bauordnungsrecht, Erschließung in Kommunen, Bodenordnung, Landesbauordnung, Kommunaler Tiefbau, Kommunale Verkehrsplanung und -bau, Kommunale Ver- und Entsorgungsbetriebe. Staatliches Umweltamt Aufgaben und Organisation, Grundzüge des Wasserrechts, des Wasserwesens und der Wasserwirtschaft inkl. Siedlungswasserwirtschaft, Gewässerschutz. Verkehrsbetriebe Aufgaben, Organisation, Wirtschaftsführung, Grundzüge des Eisenbahnrechts. Einführung in den Eisenbahnbetrieb, Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). IV 16 Verkehrsministerium/LBV-SH, Betriebssitz Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften (Vertiefung) Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Informationstechnik der mittleren und / oder höheren Ebene der Straßenbauverwaltung, Grundzüge des Staatsverwaltungs- und Privatrechts, Staatshaftung, Lenkung der Planung, Durchführung und Kontrolle allgemeiner Aufgaben und technischer Vorhaben in der Verwaltung (Controlling), Internationale und supranationale Institutionen Grundzüge der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Grundsätze der Aufbau- und Ablauforganisation, Personalplanung, Stellenbemessung und -bewertung, Personalmanagement, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes und der Länder, Raumordnungsrecht (Vertiefung), Planungsmethodik, Bedarfsplanung und Ausbaupläne, Straßenfinanzierung, Fachplanungen anderer Fachverwaltungen, Straßenbaurecht (Vertiefung und Grunderwerb). V 24 = 12 +12 Fachrichtungs- und ggf. länderübergreifende Lehrgänge, Arbeitsgemeinschaften o.ä. bei Fortbildungseinrichtungen der Länder (insgesamt 12 Wochen) Seminare und Lehrgänge, Prüfungen In Seminaren sollen Kommunikations- und Managementkompetenzen vermittelt werden (z. B. Rhetorik, Gesprächsführung, Konfliktbewältigung, Visualisierung und Moderation). Allgemeine und fachbezogene Verwaltungsseminare Fachbezogene technische Seminare Besondere Lehrgänge und Seminare sollen eine theoretische Ausbildung in Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit beinhalten. Seminare sowie andere Ausbildungsformen (z. B. Planspiele, Arbeitsgemeinschaften und Übungen in freier Rede sowie Exkursionen). Ausbildungsbehörde (12 Wochen) Häusliche Prüfungsarbeit (6 Wochen), Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht und Mündliche Prüfung einschließlich Prüfungsvorbereitungen (6 Wochen). ca. 12 Erholungsurlaub 104 24 Monate Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2016, 686 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002D5CNN00000000047 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=TDLbGr2%2F2APrO_SH_!_39

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