Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, in der Fachrichtung Technische Dienste des Landes Schleswig-Holstein (LAPVO-tD-LG2/2) Vom 6. September 2016 § 43 Gliederung der Ausbildung
(1)Die Ausbildungsabschnitte I - IV des Referendariats sind wie folgt festgelegt: Ausbildungs- Ausbildungsinhalte Ab- schnitt Dauer (Wochen) I 22 Organisation der Verwaltung, Betrieb und Unterhaltung der eigenen Infrastruktur, untere Verwaltungsebene II 22 Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Bauträgers III 12 Aufgaben benachbarter Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen IV 6 Aufgaben der mittleren und höheren Verwaltungsebene 62
(2)Für die Prüfungsfächer 1 bis 6 sowie für übergeordnete Ausbildungszeiten sind allgemeine Seminare und Lehrgänge sowie andere Ausbildungsformen gemäß § 8 vorzusehen. Hierfür sind insgesamt 16 Wochen erforderlich, wobei fachbezogene Vertiefungsbedarfe eingeschlossen sind. Weitere 14 Wochen werden für die Häusliche Prüfungsarbeit, für die Schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht, für die Mündliche Prüfung sowie für Prüfungsvorbereitungen und Arbeitsgemeinschaften benötigt. Die insgesamt 30 Wochen werden formal als „Ausbildungsabschnitt V“ zusammengefasst.
(3)Insgesamt ergeben sich für das zweijährige technische Referendariat:
- 62 Wochen nach Absatz 1,
- 30 Wochen nach Absatz 2 sowie
- 12 Wochen Erholungsurlaub, zusammen also 104 Wochen. AUSBILDUNGSPLAN Laufbahnzweig: Bauingenieurwesen Fachschwerpunkt: Wasserwesen Der nachfolgende Ausbildungsplan des Laufbahnzweigs Wasserbau strukturiert als allgemeines Muster die Regelausbildung. Der Ausbildungsplan soll individuell für jede Referendarin oder jeden Referendar unter Nutzung der in § 44 eröffneten Flexibilisierungsspanne ausgeprägt werden. In diesem Rahmen sollen dabei nach Möglichkeit individuelle Wünsche und Prioritäten der Referendarin oder des Referendars Berücksichtigung finden. Ausbildungs- Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte Ab- schnitt Dauer (Wochen) I 22 Wasserwirtschaftliche Fachbehörde Information und praktische Mitarbeit bei der technischen Verwaltung: • Aufgaben der staatlichen Wasserwirtschaftsverwaltung, • Organisation und Aufbau der öffentlichen Verwaltung, • Allgemeiner Geschäftsbetrieb, • Grundsätze des Verwaltungshandelns, • Personal-, Haushalts- und Rechnungswesen, • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Steuerung technischer Planungen, • Betrieb und Unterhaltung von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen, • Wasserwirtschaftliche Zulassungsverfahren. II 22 Öffentlich- rechtlicher Bauträger Eigenverantwortliche Mitarbeit beim Vorbereiten und Durchführen von Bauten: • Vorarbeiten für Bauvorhaben, • Aufstellen und Prüfen von Entwürfen, • Vergabe von Ingenieurleistungen, • Vergabe von Leistungen nach VOB und VOL, • Leitung und Überwachung von Baumaßnahmen, • Verantwortlichkeiten auf der Baustelle. III 12 Wasser- und Schifffahrtsamt Fachbehörde der Umweltverwaltung Kommunalverwaltung Aufgaben und Organisation der Fachverwaltung bzw. der kommunalen Selbstverwaltung. IV 6 Oberste Landesbehörde Rechtsgrundlage, Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb der jeweiligen Einrichtung. V 16 SAF 3 Wochen Einführungslehrgang, 3 Wochen Verwaltungslehrgang, 3 Wochen Baulehrgang, 4 Wochen Managementlehrgang, 3 Wochen Schlusslehrgang. 14 Ausbildungsbehörde Prüfungsvorbereitung und Prüfung ca. 12 Erholungsurlaub 104 zusammen Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2016, 686 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002D5CNN00000000052 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=TDLbGr2%2F2APrO_SH_!_43