Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, in der Fachrichtung Technische Dienste des Landes Schleswig-Holstein (LAPVO-tD-LG2/2) Vom 6. September 2016 § 58 Gliederung der Ausbildung Das technische Referendariat gliedert sich in vier Ausbildungsabschnitte: Ausbildungs- Ausbildungsinhalte Ab- schnitt Dauer (Wochen) I 31 Einführung in die Verwaltung, praktische Mitarbeit und Information bei der unteren Naturschutzbehörde und bei der Kommunalverwaltung II 14 Information und praktische Mitarbeit bei den Fachverwaltungen der Nachbargebiete der Landespflege und wissenschaftlichen oder im Naturschutz operativ tätigen Einrichtungen des Landes III 19 Praktische Mitarbeit und Information bei der obersten oder einer oberen Landesbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege IV 28 Seminare, Lehrgänge, Fachexkursionen und Prüfungen ca. 12 Erholungsurlaub 104 AUSBILDUNGSPLAN Laufbahnzweig: Landespflege Für die Rahmendauer der Ausbildungsabschnitte und ihrer Teilabschnitte, für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht. Ausbildungs- Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte Ab- schnitt Dauer (Wochen) I a 1 (1-2) *) Einstellungsbehörde Einführung in die Ausbildung sowie die Verwaltung, die Aufgaben und die Organisation der Fachverwaltungen I b 30 (26-34) *) Untere Naturschutzbehörden des Landes SH Kommunalverwaltung (Stadt- oder Gemeindeverwaltung) Praktische, fachspezifische Ausbildung im Schwerpunkt Naturschutz und Landschaftspflege, Grundzüge der Verwaltungspraxis und selbstständige Mitarbeit und Anwendung der einschlägigen Vorschriften, Erlasse und Richtlinien, vertiefende Anwendung des technischen und naturwissenschaftlichen Wissens in den einzelnen Aufgabenfeldern sowie der in den Lehrgängen vermittelten Kenntnisse, Ausweisung von Schutzgebieten und -objekten, Planung und Entwurf in der Landschafts-, Grünordnungs-, Biotop- und Objektplanung, Biotop- und Grünflächenpflege, Artenschutz, Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleit- und Fachplanung sowie bei sonstigen Vorhaben, Prüfung von Anträgen, Verfassen von Entwürfen für Genehmigungen, Anordnungen, Bescheide, Stellungnahmen und allgemeinen Schriftverkehr, Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen, Abwicklung von Aufträgen, Bauleitung, Finanzkontrolle, Abrechnung, Liegenschaftswesen, Einsatz und Anwendung von ADV, Zusammenwirken mit Beiräten, Naturschutzverbänden, Naturschutzbeauftragten, Landschaftswarten sowie politischen Entscheidungsgremien, Personal-, Haushalts- und Rechnungswesen, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik, Arbeitsplanung, Ablauforganisation, Personaleinsatz, Personalführung, Beurteilungen, Personalentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit, Teilnahme an Ausschusssitzungen, Scoping- und Anhörungsterminen, Abstimmungsgesprächen. II 14 (12-16) *) Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes SH, Landesbetrieb Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr weitere Fachverwaltungen Kennenlernen der relevanten Aufgaben, Organisation, Instrumente und Rechtsgrundlagen sowie der Zusammenarbeit mit der Naturschutzverwaltung und der Aufgaben als Träger öffentlicher Belange bei Fachplanungen, Vollzug fachlicher Rechtsvorschriften. Bei der Landesfachdienststelle insbesondere: Beratungsaufgaben gegenüber den Behörden und Stellen des Landes, der Kommunen, fachtechnische Betreuung der Naturschutzbehörden, Projektgruppenarbeit, Kennenlernen der Erstellung von Gutachten, der Erarbeitung von Stellungnahmen gegenüber Aufsichtsbehörden und Gerichten, der Bewertung von Umweltverträglichkeitsstudien und Fachplanungen, Teilnahme an Messungen, Untersuchungen, Probenahmen. III 19 (16-20) *) Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländl. Räume des Landes S-H Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt und ländl. Räume (obere Naturschutzbehörde) Praktische Ausbildung, Organisation und Aufgaben der Behörde, Vertiefung der Abschnitte I und II: Fachspezifische Ausbildung und selbstständige Mitarbeit unter Anwendung der einschlägigen Vorschriften, Erlasse und Richtlinien; Umweltverträglichkeitsprüfungen, Förderprogramme; Vollzug der fachlichen Rechtsvorschriften durch Rechtssetzungsverfahren, Bewilligungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Planfeststellungen, Bescheide, Beschlüsse, insbes. in den Bereichen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Bauleitplanung und den angrenzenden Laufbahnzweigen durch Mitwirkung der obersten Naturschutzbehörde, Gesetzgebung. IV 16 (12-18) *) Lehrgänge/Seminare/Arbeitsgemeinschaften/Exkursionen Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung; Rhetorik, Gesprächsführung, Psychologie, Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen Allgemeine fachübergreifende Zielsetzungen und Strategien zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen - Ziele und Notwendigkeit des Umweltschutzes, - Umweltschutz als planerische und ordnungsrechtliche Aufgabe, - Vorsorge-, Verursacher-, Kooperationsprinzip, - Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Maßnahmen, Erfolgskontrolle, - Grundlagen und technische Regeln, - Voruntersuchungen, Planung, - Erheben, Beschreiben und Bewerten von Daten, - Grundzüge der Verwaltungspraxis, Fachübergreifende Rechts- und Verwaltungsvorschriften Grundlagen des Verwaltungsrechts, Verfassungsrecht, Rechtsstellung der Beamtin/des Beamten, Geheimhaltungs- und Auskunftspflicht, Ordnungsrecht, Strafrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht, Bau- und Planungsrecht, Zivilrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Finanzierungsprogramme, Disziplinarrecht, Personalvertretungsrecht, Haftungsrecht, Verwaltungsvollstreckung-, verwaltungsgerichtliche Verfahren (Klagearten, Urteile), Arbeitsgemeinschaften im Natur- und Umweltschutz, Mitwirkungsrechte der Naturschutzverbände, Grundzüge und Vertiefung der fachbezogenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, nationales, internationales und EU-Recht in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Umweltverträglichkeit, Raumordnung und Landesplanung, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Wasser, Bodenschutz, Abfall, Altlasten, Immissionsschutz, Land- und Forstwirtschaft, Flurbereinigung, Energiewirtschaft, Kommunikationstechnik, Verkehrswesen, Jagd- und Fischereirecht, (Garten-) Denkmalschutz/-pflege. IV 6 Häusliche Prüfungsarbeit 6 (4-6) *) Ausbildungsstationen und Lehrgänge nach freier Wahl oder Stationen für Prüfungsvorbereitung sowie Prüfungszeiten ca. 12 Erholungsurlaub 104 zusammen Fußnoten *) Abweichungen von der angegebenen Wochendauer sind in dem vorgegebenen Zeitrahmen möglich, jedoch ist die Gesamtdauer von 104 Wochen einzuhalten. Abweichungen von der angegebenen Wochendauer sind in dem vorgegebenen Zeitrahmen möglich, jedoch ist die Gesamtdauer von 104 Wochen einzuhalten. Abweichungen von der angegebenen Wochendauer sind in dem vorgegebenen Zeitrahmen möglich, jedoch ist die Gesamtdauer von 104 Wochen einzuhalten. Abweichungen von der angegebenen Wochendauer sind in dem vorgegebenen Zeitrahmen möglich, jedoch ist die Gesamtdauer von 104 Wochen einzuhalten. Abweichungen von der angegebenen Wochendauer sind in dem vorgegebenen Zeitrahmen möglich, jedoch ist die Gesamtdauer von 104 Wochen einzuhalten. Abweichungen von der angegebenen Wochendauer sind in dem vorgegebenen Zeitrahmen möglich, jedoch ist die Gesamtdauer von 104 Wochen einzuhalten. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002D5CNN00000000074 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=TDLbGr2%2F2APrO_SH_!_58
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.