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§ 4 DelvNatSchV SH Landesnorm Schleswig-Holstein Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Delver Koog" vom 24. September 1976 Textnachweis ab: 01.

verordnung über das Naturschutzgebiet "Delver Koog" Vom 24. September 1976 Zum 13.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 4Nr.

1 das Naturschutzgebiet in der Zeit vom

  1. April bis
  2. September betritt, 2.

§ 4Nr.

2 Pflanzen einbringt, entnimmt, beschädigt oder vernichtet, 3.

§ 4Nr.

3 Tiere aussetzt, wildlebenden Tieren nachstellt, sie durch Lärm oder anderweitig mutwillig beunruhigt, sie fängt, verletzt oder tötet oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten dieser Tiere fortnimmt oder beschädigt, 4.

§ 4Nr.

4 Bodenbestandteile abbaut oder einbringt, Bodenvertiefungen ausfüllt oder die Bodengestalt oder die Wasserflächen auf andere Weise verändert oder beschädigt oder Gebilde von wissenschaftlicher, ökologischer, naturgeschichtlicher oder landeskundlicher Bedeutung beschädigt, sammelt oder verunstaltet, 5.

§ 4Nr.

5 Sprengungen oder Bohrungen vornimmt, 6.

§ 4Nr.

6 Bild- oder Schrifttafeln anbringt, ausgenommen amtliche Hinweistafeln, 7.

§ 4Nr.

7 aufforstet, 8.

§ 4Nr.

8 eine landwirtschaftliche Nutzung einschließlich landeskultureller Vorhaben und landwirtschaftlicher Folgemaßnahmen auf den Flurstücken ausübt, die 8.1 von der Gemeinde Delve für Zwecke des Naturschutzes angekauft worden sind und 8.2 die im Flurbereinigungsplan als Abfindungsflächen aufgeführt sind, 9.

§ 4Nr.

9 bauliche Anlagen, Wege oder Einfriedigungen errichtet, Leitungen frei verlegt oder Lager oder Plätze jeder Art einrichtet, 10.

§ 4Nr.

10 sonstige Eingriffe im Sinne des § 7 des Landschaftspflegegesetzes vornimmt, 11.

§ 4Nr.

11 zeltet oder in Zelten ein- oder zweimal übernachtet oder 12.

§ 4Nr.

12 Feuer macht. zur Einzelansicht § 6 § 7 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. zur Einzelansicht § 7 Anlage: zur Einzelansicht

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.