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§ 3 GemHVO-Kameral Landesnorm Schleswig-Holstein - Vorbericht Landesverordnung über die Aufstellung und Ausführung eines kameralen Haushaltsplanes der

Landesverordnung über die Aufstellung und Ausführung eines kameralen Haushaltsplanes der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung-Kameral - GemHVO-Kameral) Vom 2. Dezember 2019 § 3 Vorbericht Der Vorbericht gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Insbesondere ist darzustellen 1. in einer Übersicht die Entwicklung der Steuereinnahmen und der Finanzzuweisungen sowie der Umlagen in den letzten drei abgeschlossenen Haushaltsjahren, im Vorjahr und im Haushaltsjahr, 2. in einer Übersicht die Entwicklung der Schulden in den letzten drei abgeschlossenen Haushaltsjahren sowie deren voraussichtliche Entwicklung im Vorjahr, im Haushaltsjahr und in den drei nachfolgenden Jahren, 3. in einer Übersicht die übernommenen Bürgschaften, Verpflichtungen aus Gewährverträgen und die Rechtsgeschäfte, die diesen wirtschaftlich gleichkommen, 4. in einer Übersicht der voraussichtliche Stand der Rücklagen zu Beginn des Haushaltsjahres, 5. in einer Übersicht die Höhe des freien Finanzspielraums im Haushaltsjahr, in den beiden vorangegangenen Haushaltsjahren sowie in den drei nachfolgenden Jahren, 6. welche erheblichen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen hieraus sich für die folgenden Jahre ergeben, 7. in einer Übersicht die geplanten Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahme in den letzten drei abgeschlossenen Haushaltsjahren, im Vorjahr, im Haushaltsjahr sowie den drei nachfolgenden Jahren und deren Abwicklung, 8. in einer Übersicht die Entwicklung des Anstiegs der bereinigten Ausgaben im Verwaltungshaushalt im Haushaltsjahr, in den beiden vorangegangenen Haushaltsjahren sowie in den drei nachfolgenden Jahren im Vergleich mit den Empfehlungen des jährlichen Haushaltserlasses des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, 9. jeweils in einer Übersicht

  1. a)die im Haushaltsjahr umgesetzten wesentlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit ihren finanziellen Auswirkungen im Haushaltsjahr und in dem dem Haushaltsjahr folgenden Jahr,
  2. b)noch nicht umgesetzte Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit ihren möglichen finanziellen Auswirkungen,
  3. c)die Zuweisungen und Zuschüsse an Vereine und Verbände unter Angabe der Ausgaben im Haushaltsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren, mit Ausnahme der Zuweisungen und Zuschüsse zur Förderung der Betreuung von Kindern in Einrichtungen sowie zur Förderung von Beschäftigungsverhältnissen im Rahmen der Kindertagespflege,
  4. d)die Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden unter Angabe der Mitgliedsbeiträge im Haushaltsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren,
  5. e)Angaben zur Ausschöpfung der Steuer- und sonstigen Einnahmequellen, wenn der Verwaltungshaushalt des Haushaltsjahres oder in einem der drei nachfolgenden Jahre nicht ausgeglichen ist, 10. in einer Übersicht die abgeschlossenen und im Haushaltsjahr geplanten kreditähnlichen Rechtsgeschäfte, die nicht nach § 1 der Landesverordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften kommunaler Körperschaften vom 14. September 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 832), genehmigungsfrei gestellt sind, unter Angabe der Belastung des Haushalts im Vorjahr, im Haushaltsjahr und in den drei nachfolgenden Jahren und unter Angabe des Zeitpunktes des Auslaufens der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte, 11. in einer Übersicht die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen, die sich in der Regel zu mehr als zehn Prozent aus Entgelten finanzieren, im Vorjahr und im Haushaltsjahr unter Angabe der Kostendeckungsgrade, 12. in einer Übersicht die Verwendung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben, 13. die Treuhandvermögen der Gemeinde, die von Dritten verwaltet werden, im Hinblick auf die Liquiditätslage, die im Haushaltsjahr geplanten Investitionen und deren Finanzierung sowie bei Vorliegen einer Verschuldung die Höhe der Verschuldung und das veräußerbare Vermögen, 14. in einer Übersicht
  6. a)die Sondervermögen der Gemeinde, für die Sonderrechnungen geführt werden,
  7. b)die Zweckverbände, in denen die Gemeinde Mitglied ist,
  8. c)die Gesellschaften, an denen die Gemeinde, auch mittelbar, beteiligt ist,
  9. d)die Kommunalunternehmen nach § 106a der Gemeindeordnung , die von der Gemeinde getragen werden,
  10. e)die gemeinsamen Kommunalunternehmen nach § 19b des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit , die von der Gemeinde mitgetragen werden,
  11. f)die anderen Anstalten, die von der Gemeinde getragen werden, mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Sparkassen, unter Angabe der Höhe des Stammkapitals, des Anteils der Gemeinde am Stammkapital sowie der Höhe der Gewinnabführung, Verlustabdeckung oder Umlage, in den beiden dem Haushaltsjahr vorangehenden Haushaltsjahren und ihrer voraussichtlichen Höhe im Haushaltsjahr, 15. wie sich die Erfolgs- und Finanzlage einschließlich der Schulden oder die Haushaltslage und Verschuldung
  12. a)der Sondervermögen der Gemeinde, für die Sonderrechnungen geführt werden,
  13. b)der Treuhandvermögen nach § 98 der Gemeindeordnung , für die Sonderrechnungen geführt werden,
  14. c)der Zweckverbände, in denen die Gemeinde Mitglied ist,
  15. d)der Gesellschaften, an denen die Gemeinde, auch mittelbar, mit mehr als 25 Prozent beteiligt ist,
  16. e)der Kommunalunternehmen nach § 106a der Gemeindeordnung , die von der Gemeinde getragen werden,
  17. f)der Kommunalunternehmen nach § 19b des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit , zu deren Stammkapital die Gemeinde mindestens 25 Prozent beigetragen hat,
  18. g)der anderen Anstalten, die von der Gemeinde getragen werden, mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Sparkassen entwickelt haben und sich im Haushaltsjahr voraussichtlich entwickeln werden und wie sich diese jeweils in Einnahmen und Ausgaben auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde in den beiden dem Haushaltsjahr vorangehenden Haushaltsjahren ausgewirkt haben und voraussichtlich im Haushaltsjahr auswirken werden, 16. jeweils eine Übersicht über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten in den letzten drei abgeschlossenen Haushaltsjahren sowie deren voraussichtliche Entwicklung im Vorjahr, im Haushaltsjahr und in den drei nachfolgenden Jahren für
  19. a)jedes Sondervermögen der Gemeinde, für das Sonderrechnung geführt wird,
  20. b)jede Gesellschaft, an denen die Gemeinde, auch mittelbar, mit mindestens 75 Prozent beteiligt ist,
  21. c)jedes Kommunalunternehmen nach § 106a der Gemeindeordnung , das von der Gemeinde getragen wird, und
  22. d)jede andere Anstalt, die von der Gemeinde getragen wird, mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Sparkassen, 17. jeweils in einer Übersicht die geplanten Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahme in den letzten drei abgeschlossenen Haushaltsjahren, im Vorjahr, im Haushaltsjahr sowie den drei nachfolgenden Jahren und deren Abwicklung für
  23. a)jedes Sondervermögen der Gemeinde, für das Sonderrechnung geführt wird,
  24. b)jede Gesellschaft, an denen die Gemeinde, auch mittelbar, mit mindestens 75 Prozent beteiligt ist,
  25. c)jedes Kommunalunternehmen nach § 106a der Gemeindeordnung , das von der Gemeinde getragen wird, und
  26. d)jede andere Anstalt, die von der Gemeinde getragen wird, mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Sparkassen, 18. in einer Übersicht die Gesamtverschuldung der Gemeinde in den letzten drei abgeschlossenen Haushaltsjahren sowie deren voraussichtlichen Entwicklung im Vorjahr, im Haushaltsjahr und in den drei nachfolgenden Jahren. Weitere Fassungen dieser Norm § 3 GemHVO-Kameral, vom 02.12.2019, gültig ab 01.01.2020 bis 16.11.2023 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2019, 623 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002DE1NN00000000006 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=GemHVO_SH_!_3

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