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Eingangsformel RölasHHAbk/StVtr SH 2010 Landesnorm Schleswig-Holstein Staatsvertrag über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie -Elektronen - Rönt

Obsah (5)§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5

Staatsvertrag über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie -Elektronen - Röntgenlaseranlage (XFEL) * Zum 13.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Fußnoten *) [Entsprechend der Bek

Staatsvertrag über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie -Elektronen - Röntgenlaseranlage (XFEL) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Staatsvertrag über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie -Elektronen - Röntgenlaseranlage (XFEL) 01.02.2012 Eingangsformel 01.02.2012 § 1 01.02.2012 § 2 01.02.2012 § 3 01.02.2012 § 4 01.02.2012 § 5 01.02.2012 Anlage 1 - Abkommen zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) zwischen den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein 01.02.2012 Die Freie und Hansestadt Hamburg vertreten durch den Senat - im Folgenden „Hamburg“ genannt - und das Land Schleswig-Holstein vertreten durch den Ministerpräsidenten - im Folgenden „Schleswig-Holstein“ genannt - schließen vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften nachstehenden Staatsvertrag:

Eingangsformel § 1 Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein schließen zur Konkretisierung ihrer Finanzierungszusage im Abkommen zwischen Bund und Ländern zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie -Elektronen - Röntgenlaseranlage (XFEL) diesen Vertrag.

§ 1

§ 2 Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein beteiligen sich an dem Bau der Europäischen Freie -Elektronen - Röntgenlaseranlage (XFEL) mit einem Festbetrag in Höhe von 90 Mio. EUR. Davon entfällt auf das Land Hamburg ein Anteil von 65 Mio. EUR und auf das Land Schleswig-Holstein ein Anteil von 25 Mio. EUR. Die jeweiligen Finanzierungsraten für die Jahre 2007 bis 2015 sind in der Anlage 1 dargestellt.

§ 2

§ 3 Die Mittel des Landes Schleswig-Holstein werden dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zugewiesen. Die FHH erlässt für beide Länder den Zuwendungsbescheid.

§ 3

§ 4 In der Betriebsphase tragen Bund und Länder den deutschen Anteil an der Finanzierung im Verhältnis 90:10. Der so errechnete Betriebskostenbeitrag wird zwischen den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein in einem Verhältnis von 70:30 aufgeschlüsselt.

§ 4

§ 5 Dieser Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem die letzte Mitteilung der Vertragspartner, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Vertrags erfüllt sind, dem jeweils anderen Vertragspartner zugeht. Diesen Tag gibt das jeweilige Land dem anderen Vertragspartner bekannt. * Die Laufzeit des Vertrags ist gekoppelt an die Laufzeit des Abkommens zwischen Bund und Ländern zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie -Elektronen - Röntgenlaseranlage (XFEL). Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Fußnoten *) [Entsprechend der Bekanntmachung vom 21. März 2014 (GVOBl. S. 68) ist der Staatsvertrag gemäß seinem § 5 am 1. Februar 2012 in Kraft getreten.]

§ 5

Anlage 1 Abkommen zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) zwischen den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein Finanzierungsraten der Länder (in Mio. €) Insgesamt davon Hamburg Schleswig-Holstein Planungsm. 3,88 3,88 0,00 2007 0,59 0,59 0,00 2008 7,70 7,20 0,50 2009 15,33 11,33 4,00 2010 19,36 12,66 6,70 2011 17,07 11,32 5,75 2012 15,64 10,52 5,12 2013 7,49 5,38 2,11 2014 1,52 1,07 0,45 2015 1,42 1,05 0,37 Summe 90,00 65,00 25,00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.