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WBluAVO Landesnorm Schleswig-Holstein Anlage 2 - Rahmenlehrplan des theoretischen und praktischen Unterrichtes Landesverordnung über die Weiterbildung

Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung von Pflegefachkräften für Intensivpflege und für Anästhesiepflege (WBluAVO) Vom

  1. November 2008 * Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 Rahmenlehrplan des theoretischen und praktischen Unterrichtes Der theoretische und praktische Unterricht wird fachübergreifend vermittelt und bezieht Aspekte aus folgenden Wissensgebieten ein: - Pflegewissenschaft - Medizin und Naturwissenschaft - Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaft - Sozialwissenschaft Der integrative Teil besteht aus einem Kernmodul und vier Grundmodulen. Die Inhalte des Kernmoduls umfassen grundsätzliche, vom Einsatzgebiet unabhängige pflegerelevante Themen. Die Inhalte der Grundmodule umfassen integrative Basisthemen als Grundlage für die Tätigkeit in der Intensiv- und Anästhesiepflege. Kernmodul "Begleitende und unterstützende Kompetenzen" Zielsetzung: Das Kernmodul zielt darauf ab, bei den Teilnehmenden methodische Kompetenzen zu vermitteln, die unterstützend zum Pflegeprozess erforderlich sind. Inhalte: Teil A - Berufskunde - Pflegewissenschaften Teil B - Pädagogische Aspekte - Psychosoziale Aspekte Teil C - Betriebsorganisation Umfang: 136 Unterrichtsstunden Abschluss: 2 Leistungsnachweise
  2. Grundmodul "Einführung in die Fachkrankenpflege" Zielsetzung: Sichere Überwachung und Beurteilung der Vitalfunktionen bei Patienten auf der Intensivstation und in der Anästhesie sowie sicherer und reflektierter Umgang mit medizinischen Geräten. Inhalte: - Allgemeine Maßnahmen zur Überwachung der Vitalfunktionen - Haemodynamik und Monitoring - Interpretation von Überwachungsparametern - Transfusionsmedizin Umfang: 56 Unterrichtsstunden Abschluss: 1 Leistungsnachweis
  3. Grundmodul "Atemförderung und Beatmung" Zielsetzung: Grundlegendes Verständnis von Störungen der Atmungsorgane und unterstützenden Maßnahmen. Inhalte: - Physiologie und Pathophysiologie der Atmungsorgane - Maßnahmen zur Atemförderung und Beatmung Umfang: 40 Unterrichtsstunden Abschluss: 1 Leistungsnachweis
  4. Grundmodul "Akut- und Grenzsituationen" Zielsetzung: Professioneller Umgang mit Akut- und Grenzsituationen sowie die Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit Fragen der Pflege- und Medizinethik. Inhalte: - Versorgung von Notfallpatienten - Belastung und Bewältigungsstrategien für die Pflegenden - Pflege- und Medizinethik - Tod und Sterben Umfang: 64 Unterrichtsstunden Abschluss: 1 Leistungsnachweis
  5. Grundmodul "Pflege von Patienten mit hoher Betreuungsabhängigkeit" Zielsetzung: Erhöhung der Empathiefähigkeit und Handlungskompetenz bei der Versorgung von Patienten in extrem vulnerablen Lebens- und Krankheitssituationen. Inhalte: - Störungen des Herz-Kreislaufsystems - Störungen der Wahrnehmungsfähigkeit (ZNS) - Schmerzmanagement - Psychosoziale Aspekte invasiver Eingriffe - Infektionserkrankungen (Hygiene) - Spezielle Alters- und Kulturgruppen Umfang: 80 Unterrichtsstunden Abschluss: 1 Leistungsnachweis Der spezialisierende Teil besteht aus jeweils drei Fachmodulen für jeden der beiden Schwerpunkte. Die Inhalte der Fachmodule vermitteln spezielles Fachwissen.
  6. Fachmodul Intensivpflege "Pflegeinterventionen bei Störungen der Atemfunktion" Zielsetzung: Vertiefende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur professionellen pflegerischen Betreuung von Beatmungspatienten. Inhalte: - Klink, Verlauf und Therapie bei Atemwegserkrankungen - Spezielle Pflege bei Störungen der Atemfunktion - Spezielle Konzepte zur Beatmungstherapie Umfang: 40 Unterrichtsstunden Abschluss: 1 Leistungsnachweis
  7. Fachmodul Intensivpflege "Problemorientierte Intensivpflege" Zielsetzung: Professionelle pflegerische Betreuung von Patienten mit fachdisziplinübergreifenden Störungen/Problemen in komplexen Pflegesituationen. Inhalte: - Ernährungsstörungen - Nierenfunktionsstörungen - Immobilität - Instrumente der problemorientierten Intensivpflege Umfang: 80 Unterrichtsstunden Abschluss: 1 Leistungsnachweis
  8. Fachmodul Intensivpflege "Fallorientierte Intensivpflege" Zielsetzung: Handlungskompetente Planung und Durchführung individueller Intensivpflege im multiplen Kontext fallbezogener Pflegesituationen. Inhalte: - Vertiefende Aspekte zu speziellen Krankheitsbildern - Fallbearbeitung im multiplen Kontext wie Sepsis, Verbrennungen, Herzinsuffizienz, Intoxikation Umfang: 72 Unterrichtsstunden Abschluss: 1 Leistungsnachweis
  9. Fachmodul Anästhesiepflege "Grundlagen der Anästhesiepflege" Zielsetzung: Grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der speziellen Pflege in der Anästhesie. Inhalte: - Einführung in den Anästhesie-Arbeitsplatz - Situation des Patienten im OP - Prophylaxen im Umfeld der Narkose - Narkosemedikamente - Narkoseverfahren Umfang: 40 Unterrichtsstunden Abschluss: 1 Leistungsnachweis
  10. Fachmodul Anästhesiepflege "Problemorientierte Anästhesiepflege" Zielsetzung: Professionelle pflegerische Betreuung von Patienten mit fachdisziplinübergreifenden Störungen/Problemen. Inhalte: - Regionalanästhesie - Schwierige Intubation - Aufwachraum - Erweitertes Monitoring - Narkose bei speziellen Alters- und Risikogruppen - Prämedikation - Instrumente problemorientierter Anästhesiepflege Umfang: 80 Unterrichtsstunden Abschluss: 1 Leistungsnachweis
  11. Fachmodul Anästhesiepflege "Fallorientierte Anästhesiepflege" Zielsetzung: Handlungskompetente Planung und Durchführung individueller Anästhesiepflege im multiplen Kontext fallbezogener Pflegesituationen. Inhalte: - Vertiefende Aspekte der Anästhesie in verschiedenen Fachdisziplinen - Bearbeitung von Fällen in multiplen Kontexten wie Geburtshilfe, HNO, Abdominalchirurgie Umfang: 72 Unterrichtsstunden Abschluss: 1 Leistungsnachweis Fußnoten *) Gemäß Artikel 9

(3)Nr. 2 des Gesetzes vom 16.07.2015 (GVOBl. S. 206, 220) tritt diese Verordnung mit Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung der Pflegeberufekammer außer Kraft. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVOBl. 2008, 569 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00002EB3NN00000000024

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.